Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 64

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Abgeordnete! Ich erinnere Sie an die Geschäftsordnungsbestimmung § 58 Abs. 2: Beginnen Sie mit der Wiedergabe der Behauptung, die Sie zu berichtigen wünschen!

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (fortsetzend): Die Geschäftsordnung sieht auch vor, dass Sie für Ruhe, Ordnung und Sicherheit in diesem Hause und für die Verhandlungsleitung sorgen, was ich seit geraumer Zeit vermisse, und diese einseitige Verhandlungsführung ist schön langsam wirklich unerträglich. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Abgeordnete! Könnten Sie jetzt mit der tatsächlichen Berichtigung beginnen?

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (fortsetzend): Ich habe gesagt, was der Herr Bundesminister zu Unrecht gesagt hat und berichtige tatsächlich:

Diese Angelegenheit ist rechtskräftig ausjudiziert. Tatsache ist, dass die Republik Österreich gegen mich ein Verfahren wegen Aufruf zur Befehlsverweigerung angestrengt hat. Ich war damals, im Frühsommer des Jahres 1990, nicht immun. Dieses Verfahren ist eingestellt worden, hingegen ist meiner Klage gegen die Republik Österreich wegen Verletzung meiner Grund- und Freiheitsrechte – amtshandelndes Organ Bezirkshauptmann Gold – vollinhaltlich stattgegeben worden. Das heißt, die Republik Österreich hat meine Grund- und Freiheitsrechte damals verletzt.

So viel zum Wahrheitsgehalt der Äußerungen des Herrn Bundesministers. (Beifall bei den Grünen. – Bundesminister Scheibner: Das habe ich nicht gesagt!)

12.06

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kostelka zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Zur Geschäftsordnung!)

12.07

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Herr Bundesminister Scheibner hat erklärt, dass die Beschlussfassungen im Ministerrat über den Rechtsschutzbeauftragten in den entscheidenden Bestimmungen im Grunde genommen in der letzten und in dieser Legislaturperiode in etwa zum selben Ergebnis geführt haben, dass beide Bestimmungen einander gleichen, ja dass sogar – ganz im Gegenteil! – die Bestimmungen dieser Legislaturperiode weitreichendere Rechte für den Rechtsschutzbeauftragten vorsehen. – Das ist unwahr!

Herr Kollege Scheibner! Sie sind mittlerweile lange genug Bundesminister, um zu wissen, dass der Beschluss des Ministerrates aus der Vorlage und den so genannten Protokollanmerkungen besteht. Wenn Sie sich nur ein bisschen Mühe machen, dann lesen Sie über diese Sitzung des Ministerrates im April letzten Jahres nach, in der die sozialdemokratische Fraktion klar gemacht hat (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter ), dass es eine Beschlussfassung im Ausschuss nur dann gibt (Abg. Fischl: Das ist ja keine Berichtigung!), wenn die Rechtsschutzeinrichtungen wesentlich ausgeweitet werden.

Sie haben hier die Unwahrheit gesagt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pilz.  – Abg. Aumayr: War das eine Vorlage oder nicht?)

12.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Bevor wir zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung des Abgeordneten Dr. Pilz kommen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich mir zu Ihrer letzten Wortmeldung das Protokoll kommen lassen werde, da Sie den Vorwurf der Lüge erhoben haben. Ich möchte das im Protokoll nachlesen. (Abg. Dr. Kostelka: "Das ist unwahr"!) Die Wortmeldung des Herrn Dr. Pilz, Herr Dr. Kostelka! Ich habe über die tatsächliche Berichti


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