Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 67

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Dann lesen wir auch vollständig, wovon Sie sich anscheinend betroffen fühlen, denn da steht zu lesen: "... strafbare Handlungen ohne Gewaltanwendung (zB Verrat, Preisgabe und Ausspähung von Staatsgeheimnissen, geheimer bzw. militärischer Nachrichtendienst, Ansammeln von Kampfmitteln, Preisgabe militärischer Geheimnisse) ..." – Ich hoffe nicht, Herr Kollege Pilz, dass Sie sich davon betroffen fühlen, und ich glaube, die überwiegende Anzahl der Österreicher wird sich ebenfalls von diesen Tatbeständen nicht betroffen fühlen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dr. Jarolim: Was ist das für ein Gesetz, wo ...? Wenn das Rechtssicherheit ist, dann ...!)

12.15

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Wurm. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

12.15

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der für jenes Gesetz, zu dem ich gerne sprechen möchte, nämlich zur Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes, zuständige Bundesminister ist momentan leider nicht anwesend.

Somit wende ich mich kurz Herrn Abgeordnetem Miedl zu, denn er war der Letzte, der zum Sicherheitspolizeigesetz gesprochen hat. In Bezug auf die Marienstatue – die Geschichte, von der er uns erzählt hat, die im Land Steiermark passiert ist – ist Folgendes zu sagen: Das mit der erweiterten Gefahrenerforschung zu verquicken, scheint mir schon ein wenig abenteuerlich zu sein. In diesem Zusammenhang Herrn Abgeordnetem Pilz vorzuwerfen, keine Ahnung von der Ermittlungstätigkeit der Sicherheitsbehörden zu haben, ist wirklich abenteuerlich! (Abg. Fischl: Wodurch unterscheidet sich das?) Wenn jemand eine Marienstatue angezündet hat, dann hat er ja schon bitte eine Straftat gesetzt und einen Straftatbestand erfüllt! Dazu braucht man doch keinen § 21 Abs. 3! Die Straftat ist doch schon begangen worden! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Es ist also zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Miedl zu sagen: Wenn er das so gemeint hat, dann hat er von Recht oder von den Strafgesetzen keine Ahnung. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Herr Abgeordneter Miedl hat sich ja auch noch bemüßigt gefühlt, die wirklich nicht zu tolerierende Spitzel-Affäre – die so genannte Spitzel-Affäre; Frau Partik-Pablé hat in ihrem Debattenbeitrag auch schon darauf hingewiesen – der steirischen SPÖ anzuprangern. – Das ist etwas, was nicht tolerierbar ist, da bin ich Ihrer Meinung! Allerdings: Datenbeschaffung gab es auch in der Liezener ÖVP. Das kann man in der Ausgabe der "Kleinen Zeitung" vom 1. Juli nachlesen. Ich kann nur das sagen, was man auch nachlesen kann.

Ich sage Ihnen Folgendes: Es ist ein Unterschied, ob eine Partei, ein Verein oder sonst jemand Maßnahmen setzt, die nicht zu tolerieren und vielleicht zivilrechtlich oder strafrechtlich zu ahnden sind (Abg. Neudeck: So wie die steirische SPÖ! – Abg. Fischl: Die Konsequenzen sind dieselben!), oder ob die Sicherheitspolizei, die ein Gewaltmonopol besitzt, gesetzliche Maßnahmen in die Hand bekommt, die schwer zu kontrollieren sind, weil die Befugnisse so weitreichend sind. Das ist ein Unterschied! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Mit der Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes werden – und das ist unbestritten; das ist auch in allen Begutachtungen nachzulesen – die Befugnisse der Sicherheitspolizei ausgeweitet. Und in demselben Maße, wie die Befugnisse der Sicherheitspolizei ausgeweitet werden, werden – sage ich – die Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt.

Darüber wundere ich mich schon, gerade was die FPÖ betrifft: Sie, die Sie doch immer stolz auf Ihre Tradition, auf die Tradition der bürgerlichen Revolution der Burschenschaften im Jahre 1848 sind – auf diejenigen, die diese Grund- und Freiheitsrechte doch erkämpft haben (demonstrativer Beifall des Abg. Mag. Schender )  –, sind für diese Novelle und sind jetzt dabei, diese Rechte in verschiedenen Bereichen zum Großteil abzuschaffen (Beifall bei der SPÖ und den Grünen), und zwar rede ich vom Recht auf Privatheit, das in der EMRK verankert ist. Sie wissen das, Frau Dr. Partik-Pablé. Das ist nachzulesen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite