Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 75

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Nun finden sich Bestimmungen in dieser Vorlage, die mehr als bedenklich sind. Aktive Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte dürfen nicht bestellt werden. Wer wird also diese Funktion übernehmen? – Ein Beamter, der weisungsgebunden ist!

Dieser so genannte Rechtsschutzbeauftragte hat für Aufklärung gegenüber den Betroffenen zu sorgen beziehungsweise die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen zu prüfen. Der Haken dabei: Die Einsicht in Unterlagen beziehungsweise die Auskunftserteilung endet bei jenen Quellen, deren Bekanntwerden die nationale Sicherheit oder die Sicherheit von Menschen gefährden würde. Wer bitte stellt das wiederum fest?

Wir haben daher einen der Kontrolle entzogenen Bereich, und ich bin der Meinung, dass dieser Rechtsschutzbeauftragte, den sich der Bundesminister selbst aussuchen kann, eine Alibifunktion ausübt. Der zu Kontrollierende bestellt selbst seinen Kontrollor. – Ist ja praktisch, aber meiner Meinung nach bedenklich! (Beifall bei der SPÖ.)

Eines bewirkt dieses Gesetz mit Sicherheit: Die Verunsicherung und die Angst der Menschen werden gefördert, und es entsteht so etwas wie ein Polizeistaat, eine demokratische, nicht zu bändigende Krake auf der ohnehin jetzt schon undurchschaubaren Ebene. Wenn niemand mehr weiß, welche Daten von ihm oder von ihr gesammelt und ausgewertet werden, wenn noch dazu die Betroffenen nicht einmal erfahren, dass gegen sie ermittelt wird, dann wird es für unsere Demokratie bedenklich.

Die Nachrichtendienste sind zukünftig – natürlich unter Wahrung der Grundrechte – ermächtigt, personenbezogene Daten zu verwenden. Meine Sorge ist, dass der missbräuchlichen Verwendung von Daten Tür und Tor geöffnet werden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pilz. )

Diese Sorge ist begründet. Auch wenn sich die SPÖ nicht grundsätzlich gegen ein Militärbefugnisgesetz ausspricht, fordern wir mit Nachdruck klare rechtliche Bestimmungen, richterliche und parlamentarische Kontrolle sowie einen wirksamen Rechtsschutz. (Beifall bei der SPÖ.)

In der vorliegenden Fassung des Entwurfes bekämen die Geheimdienste ein großes Pouvoir an Ermittlungsmöglichkeiten. Sie müssten sich keiner richterlichen und parlamentarischen Kontrolle und Überprüfung unterziehen. Naheliegenderweise meldeten insbesondere der Datenschutzrat und Verfassungsjuristen ihre Bedenken bezüglich dieses Gesetzes an.

Mit dem vorliegenden Gesetz geben Sie dem Militär Befugnisse, die für unsere Demokratie einen Schlag ins Gesicht bedeuten. Die SPÖ als eine der Demokratie und den Grundrechten verpflichtete Partei lehnt diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits. )

12.51

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.51

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Minister! Hohes Haus! Ich habe es ja kommen sehen, es war absehbar: die Grünen als Hüter von Demokratie, Freiheit, Parlamentarismus.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Genau diese Grünen, die hier im Parlament das Rednerpult besetzt gehalten haben – ein undemokratischer Akt! –, genau diese Herrschaften, die das Parlament stundenlang in seiner Arbeit behindert haben, wollen sich hier als die Hüter der Freiheit und der Demokratie aufspielen! Genau diese Grünen, die das Instrumentarium der Skandalisierung, die das Instrumentarium der bewussten Behauptung von Unwahrheiten ständig gebrauchen! (Zwischenruf des Abg. Öllinger. )  – Jawohl, Herr Kollege.


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