Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 83

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möchte ihnen persönlich sehr, sehr herzlich für ihre wichtige und schwierige Aufgabe danken. (Beifall bei der ÖVP.)

13.21

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schender. – Bitte.

13.21

Abgeordneter Mag. Rüdiger Schender (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Nachdem heute in dieser Debatte vor allem von den Abgeordneten der grünen Fraktion sehr viel Abenteuerliches erzählt wurde, nachdem hier in einer ungeheuerlichen und wirklich tatsachenverdrehenden Art und Weise versucht wurde, ein Szenario eines künftigen totalen Überwachungsstaates zu zeichnen, möchte ich versuchen, wieder ein bisschen zur Sachlichkeit zurückzufinden.

Sehr geehrter Herr Dr. Pilz! Nicht jeder Eingriff in ein grundrechtlich geschütztes Gut ist auch eine Verletzung dieses verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtes. Ein Eingriff ist nämlich jeder staatliche Akt, der eine grundrechtlich geschützte Sphäre in irgendeiner Art und Weise belastet oder beschränkt. Und das ist natürlich nicht per se ausgeschlossen, denn die ganz, ganz überwiegende Zahl der Grundrechte, der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte steht unter einem Gesetzesvorbehalt, einem Gesetzesvorbehalt ... (Abg. Dr. Cap: Hat das der Papi geschrieben?)  – Ich erkläre das ja für Sie, Herr Kollege Cap. Ich erkläre es für Sie, Herr Kollege (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP), denn Sie sind ja ein volksverbundener Abgeordneter, der viel hinausgeht zur Bevölkerung. Darum sage ich es Ihnen, damit Sie den Leuten nichts Falsches erzählen. Darum erkläre ich es Ihnen ja. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wie gesagt, es gibt meist den materiellen Gesetzesvorbehalt, der gewisse Voraussetzungen vorsieht. (Abg. Dr. Cap: Ich möchte wissen, ob es der Papi geschrieben hat!) Hören Sie zu! Ich sage es Ihnen ja, sonst erzählen Sie den Leuten etwas Falsches. Es gibt, wie gesagt, diesen materiellen Gesetzesvorbehalt, der Eingriffe nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässt, nämlich dann, wenn materielle Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die nationale Sicherheit es verlangt, wenn die territoriale Unversehrtheit es verlangt, wenn es zur Aufrechterhaltung der Ordnung dient und so weiter. Es sind im Übrigen vor allem die Grundrechte der Menschenrechtskonvention, die diese Eingriffe zulassen, und diese Voraussetzungen verlangt auch ganz, ganz klar und deutlich das Militärbefugnisgesetz, so wie wir es heute beschließen wollen und werden.

Dazu kommt noch etwas, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition: Es muss auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt bleiben. Es muss also der Eingriff zusätzlich verhältnismäßig sein zu den verletzten Rechten, in die eingegriffen werden soll. Und all das ist gegeben: Es sind die materiellen Voraussetzungen gegeben, es ist die Verhältnismäßigkeit gegeben, und es muss ja sogar auch – das steht sogar expressis verbis in § 4 Militärbefugnisgesetz – jede konkrete Handlung der Verhältnismäßigkeit Genüge tun.

Das alles ist Voraussetzung dafür, damit für dieses Militärbefugnisgesetz die Verfassungsmäßigkeit ganz klar gegeben ist. Das sagen ja auch fast alle namhaften Vertreter, die hiezu Stellung genommen haben, etwa auch Professor Raschauer. (Abg. Mag. Posch: Und der Papi!)

Herr Kollege! Es gibt weiters noch den Rechtsschutzbeauftragten, und dieser Rechtsschutzbeauftragte ist ein zusätzliches Rechtsschutzinstrument. Er stellt ein Rechtsschutzinstrument dar, das nicht andere Möglichkeiten des Rechtsschutzes unterbinden oder ersetzen soll, sondern der Rechtsschutzbeauftragte ist ein Instrument, das zu den anderen, ohnehin vorgesehenen Möglichkeiten des Rechtsschutzes hinzukommt, wie das etwa die Volksanwaltschaft ist (Abg. Dr. Cap: Also hat es doch der Papi geschrieben!), Herr Kollege Cap, wie das aber natürlich in erster Linie der UVS ist und auch der Verwaltungs- und der Verfassungsgerichtshof. – Aber, Herr Kollege Cap, Sie haben Recht. Mein Vater kann die Maßnahmen auch prüfen, weil er für die militärischen Agenden zuständig ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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