Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 93

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Militärbefugnisgesetz eingeführt sowie das Sperrgebietsgesetz geändert werden samt Titel und Eingang in 218 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem gegenständlichen Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle fest, das ist die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gaál und Genossen betreffend Einführung des Militärbefugnisgesetzes sowie Änderung des Sperrgebietsgesetzes 1995.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt. (Abg. Edlinger  – in Richtung ÖVP und Freiheitliche –: Das ist eine Fundamental-Koalition! – Abg. Ing. Westenthaler: Aber sehr erfolgreich! Speed kills!)

3. Punkt

Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (90 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990, das Heeresdisziplinargesetz 1994, das Heeresgebührengesetz 1992, das Auslandseinsatzgesetz, das Militärleistungsgesetz, das Sperrgebietsgesetz 1995, das Munitionslagergesetz, das Militär-Auszeichnungsgesetz, das Verwundetenmedaillengesetz, das Tapferkeitsmedaillen-Zulagengesetz 1962 und das Kärntner Kreuz-Zulagengesetz 1970 geändert werden (Euro-Umstellungsgesetz-Wehrrecht – EUGW) (177 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen damit zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Die Rednerliste weist bis jetzt keine Eintragungen auf.

Ich weise darauf hin, dass es bei diesem Gesetz ein erhöhtes Quorum gibt.

Da niemand zu Wort gemeldet ist, gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 90 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen damit sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist neuerlich einstimmig angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.


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