Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 57

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heute, sieben Monate nach Beginn der Regierungsbeteiligung der FPÖ. Auch das, Herr Kollege Khol, steht im Weisenbericht.

Wenn man das jetzt so liest, "rechtspopulistische Partei mit extremistischer Ausdrucksweise", "rechtspopulistische Partei mit radikalen Elementen" – und in diesem Zusammenhang kann das ja wohl nur heißen: mit rechtsradikalen Elementen; kein Mensch wird auf die Idee kommen, dass hier stünde: mit linksradikalen Elementen –, dann fragt man sich natürlich: Wer sind die Führungspersonen der FPÖ mit extremistischer Ausdrucksweise, rechtspopulistisch, diese radikalen Elemente? Wer ist denn das? (Abg. Gaugg: Gott bewahre uns vor einem Joschka Fischer, Herr Professor! Gott bewahre uns vor Joschka Fischer!)

Ich denke – da es ja auch so im Weisenbericht steht –, da ist einmal der Parteichef der Wiener FPÖ gemeint, Herr Hilmar Kabas, dessen Wahlkampf 1999 im Weisenbericht gebührend geschildert wird. Herr Justizminister! Vielleicht könnten Sie Herrn Kabas bei Gelegenheit darauf hinweisen – Z 72 des Weisenberichts –, dass rassistische Äußerungen nicht von der Menschenrechtskonvention bezüglich Meinungsfreiheit geschützt sind. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Wenn man das weiter durchgeht und sich überlegt: Wer könnte das dann noch sein, diese Führungspersönlichkeiten der FPÖ mit extremistischer Ausdrucksweise und als radikales Element dieser Partei?, dann kommt man als Nächstes auf den niederösterreichischen Parteichef der FPÖ, Herrn Windholz, der sich vor wenigen Monaten ungeniert und ungestraft des SS-Jargons bediente. Die FPÖ schweigt dazu – ohne jede Konsequenz! (Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner. )

Schließlich und drittens fragt man sich natürlich: Na, wer hat denn die FPÖ in den letzten 15 Jahren verkörpert? Was wäre denn die FPÖ ohne ...? (Abg. Ing. Fallent: Ohne?) Jörg Haider! Na? (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)  – Also: Dieses radikale Element, diese extremistische Ausdrucksweise, dieser Rechtspopulist – das ist Jörg Haider persönlich. Natürlich! Ich werde das jetzt nicht alles wiederholen, aber einige Punkte werden auch im Weisenbericht erwähnt: die "Straflager"-Geschichte, die Konzentrationslager als "Straflager". (Abg. Dr. Martin Graf: Das war bei den Grünen! – Abg. Mag. Schweitzer: Das war von der Frau Moser: "Straflager"!)

Die Kanzlei Böhmdorfer hat daraufhin Professor Pelinka geklagt. Es fällt in Österreich offenbar unter den Begriff der Meinungsfreiheit oder der Meinungsäußerungsfreiheit, dass jemand die nationalsozialistischen Konzentrationslager als "Straflager" bezeichnen darf. Aber die Meinung darüber, dass das eine Verharmlosung des Nationalsozialismus darstellt – diese Meinung fällt offenbar, zumindest nach Meinung des Erstgerichts und nach Meinung des damaligen Anwalts Böhmdorfer, nicht unter den Begriff der Meinungsäußerungsfreiheit. (Abg. Dr. Krüger: Dann lesen Sie die ganze Passage! – Abg. Dr. Martin Graf: Sie tun nur aus dem Zusammenhang reißen! Lesen Sie die ganze Passage vor!)

Die "ordentliche Beschäftigungspolitik" im Dritten Reich, die Gesinnung von SS-Veteranen, Waffen-SS-Veteranen, die vorbildlich sei für die österreichische Jugend – ist das keine extremistische Ausdrucksweise eines radikalen Elements innerhalb der FPÖ? – Das ist die FPÖ, wenn Jörg Haider die FPÖ war und ist. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Trattner: Sie haben nichts gelernt! Sie sind in der Vergangenheit!)

Ich habe schon etwas gelernt, Herr Kollege Trattner, nämlich dass man sich hin und wieder erinnern muss und dass man sich nicht gewöhnen darf. Ich habe mich selbst oft dabei beobachtet, wie ich mich gewöhnt habe an Haider, an Stadler, an Westenthaler, und ich habe mir fest vorgenommen, mich nicht zu gewöhnen. (Abg. Mag. Trattner: Seit Sie Klubobmann sind, haben Sie sich um 180 Grad gedreht! Das wissen Sie ganz genau! Ihr Klub ... da hat sich die Vernunft hinten anstellen müssen!)

Die letzte Geschichte – deswegen stellen wir ja das Misstrauensvotum gegen Justizminister Böhmdorfer –, die wir fast schon vergessen hatten, sind die Äußerungen von Jörg Haider – nicht von Böhmdorfer, sondern von Jörg Haider – zum § 248 Strafgesetzbuch, damals im Mai und


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