Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 54. Sitzung / Seite 22

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Gemeinsames Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle (349 der Beilagen);

Finanzausschuss:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina zur Förderung und zum Schutz von Investitionen (383 der Beilagen),

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Simbabwe über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll (420 der Beilagen);

Rechnungshofausschuss:

Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 1999 (III-73 der Beilagen),

Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 1998 und 1999 (III-75 der Beilagen),

Sonderbericht des Rechnungshofes über die Ministerbüros (III-76 der Beilagen);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Seniorenbericht 2000 der Bundesregierung: Zur Lebenssituation älterer Menschen in Österreich (III-84 der Beilagen);

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Fortschreibung des Österreichischen Stabilitätsprogramms für die Jahre 2000 bis 2004 (III-82 der Beilagen);

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 1999) (III-81 der Beilagen);

Kulturausschuss:

Kunstbericht 1999 der Bundesregierung (III-78 der Beilagen),

Kulturbericht 1999 der Bundesregierung (III-80 der Beilagen).

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Ankündigung eines Dringlichen Antrages

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer und Genossen haben das Verlangen gestellt, den schriftlichen Antrag der Abgeordneten Dr. Gusenbauer mit der Ordnungsnummer 354/A (E) an den Bundesminister für Finanzen betreffend Lohnsteuersenkung statt unsozialer Belastungspolitik dringlich zu behandeln.

Die Durchführung der Behandlung dieses Dringlichen Antrages wird im Sinne der Bestimmungen der Geschäftsordnung, die Sie alle kennen, für 15 Uhr in Aussicht genommen.


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