Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 28

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Antrag 389/A (E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber und Genossen betreffend Novellierung des Wasserrechtsgesetzes;

Ausschuss für Sportangelegenheiten:

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz geändert wird (448 der Beilagen);

Wirtschaftsausschuss:

Protokoll zur Ergänzung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die Beschäftigung in Grenzzonen (482 der Beilagen).

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Ankündigung eines Dringlichen Antrages

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Abgeordneten Bures und Genossen haben vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den Selbständigen Antrag 392/A (E) der Abgeordneten Bures und Genossen betreffend Abschaffung der unsozial-treffsicheren Maßnahmen der Bundesregierung dringlich zu behandeln.

Nach den Bestimmungen, die Sie alle kennen, wird dieser Dringliche Antrag um 15 Uhr zum Aufruf gelangen.

Fristsetzungsanträge

Präsident Dr. Heinz Fischer: Darüber hinaus darf ich mitteilen, dass Herr Abgeordneter Dr. Kostelka beantragt hat, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 387/A der Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, eine Frist bis zum 4. März 2001 zu setzen.

Die Abstimmung über diesen Fristsetzungsantrag wird nach Erledigung der heutigen Tagesordnung vorgenommen werden. Eine Debatte ist im Hinblick auf den Dringlichen Antrag nicht beantragt worden.

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Weiters teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Dr. Kostelka beantragt hat, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 391/A (E) der Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen betreffend Abschaffung der unsozial-treffsicheren Maßnahmen der Bundesregierung eine Frist bis zum 4. März 2001 zu setzen.

Die Abstimmung über diesen Fristsetzungsantrag wird ebenfalls nach Erledigung der Tagesordnung beziehungsweise nach der Abstimmung über den vorhin bekannt gegebenen Antrag durchgeführt werden.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt, und zwar wie folgt: Es wird dem Hohen Haus eine Tagesblockzeit von 9 "Wiener Stunden" vorgeschlagen, aus der sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 176 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 131 Minuten, Grüne 104 Minuten.


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