Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 173

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Parteienfinanzierung in der Wirtschaftskammer zulassen, zweitens aber transparent ausweisen und drittens durchaus nach oben begrenzen. – So viel dazu.

Nächster Punkt: Rechnungshof-Kontrolle der Kammern. Es ist völlig klar, dass der Rechnungshof bei den Kammern einen anderen Prüfauftrag hat. Es sollen nicht die Zweckmäßigkeit geprüft werden und ähnliche Dinge, denn sie sind Selbstverwaltungskörper. Sehr richtig, Kollege Mitterlehner – vielleicht melden Sie sich dann doch noch zu Wort –, Sie haben mich ja im Ausschuss diesbezüglich zurechtgewiesen, aber das habe ich auch gar nicht gemeint. Ich fordere nur wieder Transparenz: Der Bericht sollte dem Haus zugestellt werden und auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, denn das schadet einem Selbstverwaltungskörper, der per Gesetz eingerichtet ist, nun wirklich nicht. Und dagegen besteht kein grundsätzlicher Einwand – hoffe ich zumindest.

Dritter Punkt im Zusammenhang mit dem Rechnungshof, der Einschau des Rechnungshofes: Auch Kammerfunktionäre sollten ihre Gehälter so weit offen legen, wie es bei Politikern üblich ist, und sich nicht den Verfassungsbestimmungen widersetzen, wie das in einzelnen Wirtschaftskammern der Fall ist. Es geht um das Bezügebegrenzungsgesetz, Sie wissen das.

Das alles wäre sehr schön, wenn wir von Kammerreform reden. Drei Punkte – ich hoffe, Leitl kommt da vorwärts. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Stummvoll. )

20.16

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

20.16

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein extrem kurz gefasster Antrag mit sehr positiven Auswirkungen – nach meiner Erinnerung der kürzeste Antrag, den ich im Hohen Haus je gesehen habe –, der der Wirtschaft fast 200 Millionen Schilling – Kopf hat von 180 Millionen Schilling gesprochen – bringt, und zwar den Jungunternehmern, den Jungunternehmungen.

Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, ob gerade eine Unternehmerorganisation wie die Kammer eine Eintragungsgebühr für Neuunternehmungen einhebt oder nicht. Es ist gut, dass das jetzt als erster Schritt zu einer wesentlich größeren Kammerreform wegkommt.

Ich beglückwünsche die Kammer und deren Funktionäre dazu, denn es ist nicht leicht, auf fast 200 Millionen Schilling zu verzichten. Ich beglückwünsche sie auch deswegen, weil sie damit den Intentionen der Bundesregierung entsprechen, die junge Unternehmungen steuerlich entlastet hat, die beitragsmäßig entlastet hat oder auch den Freiberuflern in gewisser Weise entgegenkommt, die in mancherlei Beziehung jungen Unternehmen heute deutlich mehr entgegenkommt als früher. Alles in allem eine sehr vernünftige, gescheite Sache. Ich freue mich auch, dass alle vier Fraktionen sie mittragen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.17

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau lic.oec. Schoettel-Delacher. – Bitte.

20.17

Abgeordnete lic.oec. HSG Irina Schoettel-Delacher (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einem System, das die Pflichtmitgliedschaft vorsieht, ist wirklich kein Platz mehr für Eintragungsgebühren.

Mit dem heutigen Antrag wird auch eine alte Forderung der freiheitlichen Wirtschaftstreibenden erfüllt. Die Eintragungsgebühren waren immer eine zusätzliche finanzielle Belastung für viele engagierte und motivierte Jungunternehmer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit, aber auch bei der Anmeldung von zusätzlichen Gewerben. Bei der Abschaffung der Eintragungsgebühr geht es nun nicht in erster Linie um die absolute Höhe dieser Gebühr, sondern vielmehr um ein weiteres positives Signal an jene, die den mutigen Schritt in die Selbständigkeit wagen.


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