Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 60. Sitzung / Seite 95

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Der Nationalrat bekennt sich zum Bestand aller in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften, insbesondere auch der Israelitischen Kultusgemeinde, und garantiert die Freiheit der Religionsausübung. Darüber hinaus unterstützt der Nationalrat ausdrücklich die im Notenwechsel zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten zur Regelung von Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus und der Rückgabe von arisiertem unbeweglichen Vermögens vereinbarten Maßnahmen und ersucht die Bundesregierung, die ehestmögliche Inkraftsetzung des Entschädigungsfonds mit allen geeigneten Mitteln anzustreben und gemeinsam mit allen Partnern mögliche Verzögerungen hintanzuhalten und die rasche Durchführung der Maßnahmen dieser Fonds sicherzustellen."

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Das ist unser Antrag, meine Damen und Herren, womit wir allen Verdächtigungen entgegentreten wollen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich halte es für unerträglich, dass hier im Hohen Hause, ohne dass vom Präsidium her die Möglichkeit besteht, dies abzustellen, ungestraft pauschal von einem ehemaligen Mitglied der Bundesregierung eine ganze Fraktion des Rassismus und des Antisemitismus geziehen werden kann! Ich weise das am Ende dieser Debatte mit Deutlichkeit und Entschiedenheit zurück! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Eines möchte ich auch noch sagen: Was zählt, meine Damen und Herren, sind nicht die Worte, sondern die Taten! Wir können sagen: Wir haben mehr getan als viele Regierungen vor uns, um altes Unrecht wieder gutzumachen – sofern man wieder gutmachen kann – und um alte Wunden zu schließen. Wer diese Wunden aufreißt, muss die Folgen selbst tragen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Edlinger  – eine Karikatur in die Höhe haltend –: So sieht das der Karikaturist im "Kurier"!)

16.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem zuletzt eingebrachten Entschließungsantrag liegen uns jetzt insgesamt acht Entschließungsanträge vor.

Laut § 55 der Geschäftsordnung ist es so, dass zu entscheiden ist, ob ein inhaltlicher Zusammenhang von einem Entschließungsantrag zum Verhandlungsgegenstand gegeben ist. Das ist oft schwer genug und hat uns oft schon Schwierigkeiten gemacht, wenn der Verhandlungsgegenstand ein Gesetz ist. Aber immerhin hat ein Gesetz vom ersten bis zum letzten Wort einen klar umrissenen Inhalt.

Den inhaltlichen Zusammenhang festzustellen, ist noch viel schwerer, wenn der Verhandlungsgegenstand eine Erklärung ist. Ich habe der Rede der Frau Vizekanzlerin auch unter diesem Gesichtspunkt sehr sorgfältig zugehört, um festzustellen, ob man den inhaltlichen Zusammenhang bei allen oder bei einem Teil oder bei gar keinem Entschließungsantrag feststellen kann.

Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass der inhaltliche Zusammenhang bei fünf Anträgen völlig eindeutig ist. Das ist der Antrag Dr. Gusenbauer gegen Antisemitismus, Ausländerfeindlichkeit und Intoleranz zum Schutz der Bürger und des Rechtsstaates. Das ist der Fall beim Antrag Van der Bellen betreffend die innere Sicherheit in Österreich, insbesondere die Sicherheit von Menschen jüdischen Glaubens, und die Gefährdung der Demokratie durch antisemitische Äußerungen. Das ist der Fall beim Antrag Parnigoni, Gaál, Leikam und GenossInnen betreffend zusätzlich 1 000 SicherheitsexekutivbeamtInnen. Das ist der Fall beim Antrag Parnigoni, Gaál, Leikam und GenossInnen betreffend keine Kürzung der Budgetmittel für die innere Sicherheit. Das ist auch der Fall beim Antrag Gaál, Gusenbauer und Kostelka und GenossInnen betreffend "Bewahrung der kulturellen und religiösen Vielfalt in Österreich – Gewalt mit Worten und die Verwendung von Antisemitismen gefährden die innere Sicherheit und Demokratie in Österreich". Das ist auch der Fall beim Antrag der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Kiss, Jung und Tancsits betreffend "Gewalttäter gefährden die innere Sicherheit und Demokratie – Sicherheitsbeamte schützen Bürger und Rechtsstaat".


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