Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 215

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und Liechtenstein, ein paar Worte sagen. – Es ist dies ein ganz entscheidendes Vertragswerk, das der verstärkten Sicherheit und zollbehördlichen Zusammenarbeit vor allem im Bodensee-Raum dient. Es kommt somit zu einer Beschleunigung und Vereinfachung des Informationsaustausches und einer Ausweitung der Fahndungsbereiche durch automationsunterstützte Übernahme von Fahndungsdaten der Vertragspartner und damit der Schweiz. Das ist uns ein großes Anliegen, denn es bringt uns näher an die Schengen-Reife heran, dass gerade im Bodensee-Raum Österreich, Deutschland und Italien als drei EU-Länder mit einem Nicht-EU-Land auf sicherheitspolitischem Gebiet zusammenarbeiten und es so zu einer wesentlichen Verbesserung kommt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gaál. Er hat das Wort.

22.01

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich habe keinen Einwand gegen die von Ihnen genannten fünf Punkte. Dieses Bundesgesetz beinhaltet Verwaltungsvereinfachungen für die Bürger und Bürgerinnen bei der Ausstellung und Änderung von Reisepässen sowie diverse Verbesserungen insbesondere auch im Bereich der personenbezogenen Datenverarbeitung.

Herr Dr. Bösch und Kollege Freund haben Recht, wenn sie sagen, dass diese Novelle Erleichterungen bringt. Das steht zweifelsohne fest. Herr Bundesminister! Es hat aber auch Kollegin Stoistis nicht Unrecht, wenn sie sagt, dass es auch Risken gibt, und ich meine, dass unsere Bedenken bei der Gesetzwerdung dieser Materie zu wenig Berücksichtigung gefunden haben. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir unsere Zustimmung dazu nicht geben können.

Herr Bundesminister! Man hat bei der Zielsetzung dieser Gesetzesinitiative zu sehr die Verwaltungsvereinfachung, Verbesserungen und Erleichterungen im Auge gehabt, meiner Meinung nach wurde aber das Element der Sicherheit – erlauben Sie mir, das so auszudrücken – nahezu gänzlich vernachlässigt. Das beginnt, um Beispiele anzuführen, bei der Änderung des Tilgungsgesetzes mit den erweiterten Auskunftsmöglichkeiten aus dem Strafregister und geht bis hin zur Durchführung der Verlässlichkeitsprüfung gemäß § 23 Militärbefugnisgesetz, wo keinerlei Beschränkungen vorgesehen sind.

So macht es mich zum Beispiel besonders hellhörig, dass im Militärbefugnisgesetz, das wir auf sehr hohem Niveau und in aller Breite diskutiert haben und das schlussendlich mit der Mehrheit dieser Regierungskoalition beschlossen wurde, keine eindeutige, klare und ausreichende gesetzliche Regelung für die Tätigkeit der militärischen Dienste getroffen wurde. Im Gegenteil: In diesem Militärbefugnisgesetz werden wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien systematisch verletzt, es können zum Beispiel Journalisten an ihrer Pflicht zur Berichterstattung ge- beziehungsweise behindert werden, es können Personenkontrollen durchgeführt und Personen ohne Angabe von Gründen überprüft werden. Es gibt mehr Befugnisse und mehr Eingriffsrechte bis hin zur Lizenz des Lügens, jedoch keine ausreichende Kontrolle. Dieses Gesetz ist unserer Meinung nach verfassungswidrig, und ich bin sehr zuversichtlich, dass der Verwaltungsgerichtshof hier in unserem Sinne entscheiden wird.

Herr Bundesminister! Bei allem Verständnis für die Vereinfachungen und diversen Verbesserungen muss ich sagen – Kollege Parnigoni hat bereits darauf hingewiesen –, dass dieses Gesetz die Möglichkeit bietet, dass Daten untereinander verknüpft und weitergegeben werden können. Es wird festgeschrieben, dass personenbezogene Daten zwar gespeichert werden können, mit den passrechtlichen Daten aber nicht verknüpft werden dürfen. Das ist meines Erachtens jedoch zu wenig. Hier besteht die Gefahr des Datenmissbrauchs, und man hätte entsprechend Vorsorge treffen müssen.

Herr Bundesminister! Daher wäre es mir auch viel lieber gewesen, wenn die Vollziehung dieses Gesetzes weiterhin im Bereich der Sicherheitsbehörden geblieben wäre. Herr Bundesminister! Vielleicht hat man hier die Absicht verfolgt – ich kann das nicht beweisen, aber das Gefühl lässt mich nicht los –, nach der Meldegesetznovelle nun auch mit dem Passgesetz nicht nur den "glä


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