Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 219

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Schengen-Reife heranbringt. Ich glaube, dass das im gemeinsamen Interesse liegt, und daher werden wir diesem Vertrag die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

22.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reindl. Er hat das Wort.

22.18

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Mit der Novelle des Passgesetzes wurde von der neuen Bundesregierung ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Bürgernähe gesetzt. Es ist jetzt möglich, dass Anträge auf Ausstellung, Erweiterung des Geltungsbereiches und Änderung eines gewöhnlichen Reisepasses beim Bürgermeister und nicht nur, wie bisher, bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht werden können. Das ist eine Verwaltungsvereinfachung, das ist Regieren neu.

Meine Damen und Herren! Interessant in diesem Zusammenhang sind die Ausführungen einer grünen Abgeordneten. Die grüne Abgeordnete Mag. Stoisits hat am 14. März dieses Jahres im Innenausschuss die Frage gestellt, ob der § 14 im Passgesetz noch zeitgemäß sei, und zwar in allen Facetten, und diese Frage hat sie auch heute hier in ihrem Debattenbeitrag wiederholt.

Meine Damen und Herren! Der § 14 im Passgesetz regelt die so genannte Passversagung, also: Wann wird einer Person kein Reisepass ausgestellt?

Da heißt es unter anderem: "wenn ... Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Passwerber den Reisepass benützen will, um a) sich einer wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung, die mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist, eingeleiteten Strafverfolgung oder Strafvollstreckung im Inland zu entziehen".

Frau Abgeordnete Stoisits wird doch nicht meinen, dass man Personen, die in Österreich gerichtlich strafbare Handlungen wie Diebstähle, Sachbeschädigungen und dergleichen mehr begangen haben, einen Reisepass ausstellen soll, damit sie recht bequem ins Ausland flüchten können?

Passversagung ist weiters vorgesehen, "wenn ... Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Passwerber den Reisepass benützen will, um ... f) entgegen den bestehenden Vorschriften Suchtgift" – auf dieses Suchtgift ist sie heute im Besonderen eingegangen – "in einer großen Menge zu erzeugen, einzuführen, auszuführen oder in Verkehr zu setzen", heißt es im Gesetzestext.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es ist doch nicht anzunehmen, dass die Grünen den Drogendealern ihre schmutzigen, niederträchtigen Geschäfte erleichtern wollen? – Den Drogendealern stehen harte Zeiten bevor, ob das den Grünen nun passt oder nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Ist es nicht mehr zeitgemäß, wenn man Personen die Ausstellung eines Reisepasses untersagt, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass durch den Aufenthalt des Passwerbers im Ausland die innere oder äußere Sicherheit der Republik Österreich gefährdet würde? Meine Damen und Herren Grün-Abgeordnete, wollen Sie gewaltbereiten Demonstranten die Ausreise ermöglichen, damit sie dann im Ausland gegen die Republik Österreich und deren Bundesregierung demonstrieren? (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen.)

Meine Damen und Herren von den Grünen! Mit solchen Debattenbeiträgen entlarven Sie sich, zeigen Sie Ihre tatsächliche Einstellung. Es ist dies bezeichnend für Sie. Solche Phantasien sind im Sinne der Grünen (ironische Heiterkeit bei den Grünen), sicherlich nicht aber im Sinne der gesamten österreichischen Bevölkerung. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

22.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite