Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 126

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führung machen kann. Das, meine Damen und Herren, wäre eine wesentliche Aufgabe der Verwaltungsreform! Davon hört man jedoch nichts.

Hingegen hört man bei der Verwaltungsreform bisher ausschließlich den Kampf zwischen der freiheitlichen Vizekanzlerin und den ÖVP-Landeshauptleuten, bei dem es nur darum geht, wer sich mehr Macht, mehr Einfluss, mehr Kompetenz im Rahmen der Verwaltungsreform sichert. Dabei hat man völlig vergessen, dass die unterste Ebene, die sehr wohl die wichtigste ist, nämlich die der Bürgerinnen und Bürger und die der Gemeinden, überhaupt nicht mehr gefragt wird beziehungsweise überhaupt nicht mehr in diese Verwaltungsreform miteinbezogen ist – es sei denn, man braucht einen Zahler oder jemanden für die Arbeit.

Da halte ich es, was ich sonst nicht tue, eigentlich schon sehr – ich zitiere hier, damit ich mir keinen Ordnungsruf einhandle – mit der Aussage des ganz gewöhnlichen Parteimitgliedes Haider, nachzulesen in der heutigen Ausgabe der "Kronen-Zeitung", der da sagt: "Die Regierung ist ein Tummelplatz unfähiger Experten." – Ich habe dem nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.27

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Niederwieser: Nennst du uns jetzt die unfähigen Experten?)

17.27

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Den autochthonen Minderheiten in Österreich geht es sehr gut. Wir wissen, dass es ihnen im internationalen Vergleich eigentlich ausgezeichnet geht, und wir brauchen deshalb nicht auf den Balkan zu blicken oder in bestimmte Kaukasus-Gegenden. Die Höhe der Förderung für die Volksgruppen im Budget ist, wie Sie wissen, gleich geblieben.

Es gibt in unserem Land auch keine Spannungen zwischen dem Mehrheitsvolk und den Minderheiten – im Gegenteil: Von sehr vielen ausländischen Besuchern – ob das jetzt Rumänen, Ungarn oder Mazedonier sind, die an den Minderheitenkongressen in Österreich teilnehmen – hört man immer wieder, dass unser Land geradezu Modellcharakter für die Volksgruppen hat. Vielfach wird unsere Volksgruppenpolitik in einem Atemzug mit der deutschen genannt, die ihre kleine dänische Minderheit ebenfalls vorbildlich fördert.

Bei der Bildung der neuen Bundesregierung vor mehr als einem Jahr war noch nicht allgemein klar, dass die Volksgruppenpolitik verbessert werden würde. Vor allem im Ausland hat es Unkenrufe gegeben, in manchen slowenischen Zeitungen wurden Befürchtungen geäußert, dass die ethnischen Minderheiten von der neuen Regierung benachteiligt würden.

Wir wissen inzwischen, dass keine dieser Befürchtungen eingetreten ist oder berechtigt war. In der Zwischenzeit haben auch alle internationalen Beobachter bemerkt, dass diese Bundesregierung sogar eine neue Minderheitenbestimmung in der österreichischen Verfassung verankert hat.

Am 31. Mai vergangenen Jahres wurde zum Beispiel der Artikel 8 der österreichischen Bundesverfassung um einen Absatz ergänzt. Diese Verfassungsänderung, die mit 1. August vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, lautet – ich möchte diesen Absatz 2 wörtlich zitieren –:

"Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern."

Meine Damen und Herren! Das war aber nicht die einzige Initiative der neuen Regierung in diesem Bereich. Schon am 21. Juli wurde eine Verordnung über die offiziellen Namen von Gemeinden in jenen Regionen beschlossen, in denen die ungarische und auch die kroatische Minderheit siedeln. 260 zweisprachige Ortsschilder wurden in 51 Gemeinden des Burgenlandes


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