Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 61

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Verbände noch die Opposition, noch jene, die an soziale Gerechtigkeit in diesem Land glauben und nicht der sozialen Beliebigkeit das Wort reden, werden sich das gefallen lassen. Ich bin mir in diesem Fall sicher, dass Ihnen auch der Verfassungsgerichtshof dazu seinen Segen nicht erteilen wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. Die Uhr ist wunschgemäß auf 10 Minuten gestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.50

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Bei der Beratung dieser Novelle zur Besteuerung der Unfallrenten, die wir heute beschließen, haben wir uns sehr eingehend mit den verfassungsrechtlichen Bedenken, die von Professor Öhlinger, von Professor Mazal, aber auch von anderen Gutachtern, die wir den Beratungen beigezogen haben, geäußert worden sind, auseinander gesetzt.

Meine Damen und Herren! Sie wissen ganz genau, dass es aus diesem Grunde im Sozialausschuss zu einem Abänderungsantrag gekommen ist, der diesen verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung trägt. Wir haben Ihnen eine korrekte Lösung vorschlagen, meine Damen und Herren. Ich lasse mir nicht in die Schuhe schieben, dass wir diese Bedenken nicht berücksichtigt hätten. Das ist eine korrekte Lösung, meine Damen und Herren von der SPÖ und von den Grünen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Härtefälle werden zunächst einmal berücksichtigt. Das ist das Erste. Daher haben wir die Grenze von 230 000 S Jahreseinkommen eingeführt. Bis zu diesem Jahreseinkommen wird die Lohnsteuer, die bezahlt worden ist oder bezahlt wird, in voller Höhe rückerstattet. (Abg. Haidlmayr: Kann rückerstattet werden!) – Das ist nicht wahr! Frau Abgeordnete! Sie sagen wider besseres Wissen die Unwahrheit. Das Wort "kann" steht nicht im Gesetzentwurf. Es steht, dass rückerstattet wird, meine Damen und Herren! (Abg. Silhavy: Nach Maßgabe!) Ich lasse mir solche falschen Unterstellungen nicht mehr gefallen, auch von Ihnen nicht! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe Ihnen schon einmal gesagt, Frau Abgeordnete Haidlmayr, dass Sie immer wieder unkorrekt argumentieren. Mit dem Abänderungsantrag wird eindeutig festgestellt, dass rückerstattet wird. (Abg. Huber: Nach Maßgabe! Sie kennen Ihren eigenen Abänderungsantrag nicht!) Das ist eindeutig festgestellt. Wir wehren uns dagegen, dass Sie die Dinge falsch darstellen. Das ist eine Unkorrektheit, meine Damen und Herren, die Sie damit immer wieder zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der ÖVP.)

Nächster Punkt: Bei Jahreseinkommen, die über 230 000 S liegen, gibt es eine Einschleifregelung, sodass das Einkommen in der Höhe von 230 000 S auf jeden Fall gesichert ist. – Alle verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte haben wir berücksichtigt.

Darüber hinaus haben wir die persönliche Situation des Betroffenen berücksichtigt, wie zum Beispiel Familienverhältnisse, ob Unterhaltsleistungen zu zahlen sind. Es wurde auch jenes Argument, das in den Diskussionen hier im Hohen Haus immer wieder vorgebracht worden ist, berücksichtigt, nämlich das Verhältnis zwischen dem eigenen Einkommen, also dem Einkommen ohne Unfallrente, und der Höhe der Unfallrente. Bei jemandem, der ein niedriges eigenes Einkommen hat, weil er sehr früh verunfallte, aber dafür eine hohe Unfallrente erhält, wird die Relation zwischen den beiden Einkommen berücksichtigt, und es kommt zu einer Rückerstattung der Lohnsteuer, die er bezahlen musste oder bezahlen muss. Dieser wichtige Gesichtspunkt wurde voll berücksichtigt, meine Damen und Herren!

Wir haben auch die Verpflichtungen des Betroffenen berücksichtigt. Auch wenn er seine Wohnung adaptieren musste, Wohnraum schaffen musste, Anschaffungen vornehmen musste, um die Mobilität zu fördern: All diese Dinge werden zusätzlich berücksichtigt. Die individuelle und die persönliche Situation des Betroffenen werden berücksichtigt – also das, was der Verfassungsgerichtshof im Jahre 1992 bei der Aufhebung Ihres Gesetzes kritisiert hat.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite