Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 74

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Noch einmal: Sie wollen strafen, Sie wollen etwas erzwingen – wir wollen Betriebe motivieren. Sie werden sehen, dass unser Weg erfolgreich sein wird! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.46

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Staffaneller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

11.46

Abgeordneter Norbert Staffaneller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Durch den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen soll diesen unseren Mitmenschen in Zukunft rascher und möglichst effizient geholfen werden. Diese finanzielle Hilfe beziehungsweise die Zuwendungen aus dem Fonds sollen durch rasche Hilfeleistungen schwierige Lagen mildern und beseitigen helfen, insbesondere dann, wenn Personen im Zusammenhang mit Behinderungen in soziale Notlage geraten.

Die Zuwendungen zur Unterstützung von Beziehern von Renten aus Unfallversicherung sollen nun die Möglichkeit eines Ausgleiches schaffen. Dieser Härteausgleich ist für Bezieher kleiner Einkommen insbesondere aus Pensionen vorgesehen. Rund 60 000 Personen werden vorläufig in den Genuss dieser Härteausgleichsregelung kommen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die berufliche Situation von Menschen mit Behinderungen hat sich in den zehn Jahren vor den letzten Nationalratswahlen dramatisch verschlechtert. Das damals zuständige Sozialministerium beziehungsweise die zuständigen SozialministerInnen haben entweder den Ernst der Lage nicht erkannt oder die Problematik ganz einfach verdrängt.

Im Jahre 1998, als im Jahresdurchschnitt bereits 40 540 behinderte Personen offiziell als arbeitslos vorgemerkt waren, hat man viel lieber zweifelhafte Projekte gefördert, wie jene des Herrn Stuhlpfarrer und seines "Euroteam", als Behinderten eine Chance zu geben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ohne Controlling-Maßnahmen wurden AMS-Mittel von der Behindertenberatung und -vermittlung abgezogen und die arbeitslosen Behinderten kurzfristig weitgehend ihrem Schicksal überlassen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Was soll nun mit den Mitteln der Behindertenmilliarde für die Jahre 2001 und 2002 geschehen? Und was ist das oberste Ziel? – Natürlich: die Integrationschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen und die Integration zu ermöglichen. Das muss das erste Ziel sein.

Die Belange behinderter Menschen sollen viel stärker als bisher in das allgemeine Bewusstsein gerückt werden. Dafür ist zu sorgen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage eines regelmäßigen Berichtes soll gegeben sein, damit man die Maßnahmen verfolgen und kontrollieren kann, sodass nicht wieder Situationen wie in den letzten zehn Jahren eintreten.

Natürlich ist eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange der Menschen mit Behinderungen notwendig. Dann werden auch die Schreckensszenarien, die hier an die Wand gemalt wurden, nicht eintreten.

Ein Ziel all dieser Bemühungen sollen Arbeitsplätze für Behinderte sein. Manchmal wird der Start ins Berufsleben aber nicht ohne weiteres möglich sein, sondern es wird die Mithilfe von Schulungsinstitutionen und geschützten Werkstätten erforderlich sein.

Ich bin nicht der Auffassung von Frau Haidlmayr, dass geschützte Werkstätten in erster Linie dazu da sind, Ghettos für Behinderte zu schaffen, sondern sie sollen die erste Phase der Hilfe zur weiteren Entwicklung der beruflichen Möglichkeiten darstellen. Wir werden uns das sehr genau anschauen und werden hier entsprechend mittun.


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