Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 84

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Sie hätten ja, wenn Sie schon glauben, dass Sie diesen Abänderungsantrag, den ich somit einbringe – er ist bereits verteilt worden – ... (Abg. Neudeck: Stimmt ihr in Linz zu?) Darin heißt es in Artikel 8 Ziffer 2: "Österreichische Staatsbürger, die im Verlauf des Ersten oder Zweiten Weltkrieges ..." und so weiter. Wir wollen auch da eben keine Unterscheidung machen, obwohl wir wissen, dass es wahrscheinlich aus dem Ersten Weltkrieg nur mehr ganz, ganz wenige betroffene Personen gibt. Aber auch da wollen wir keine Wertung vornehmen.

Ich darf Sie wirklich bitten, diesem Abänderungsantrag die Zustimmung zu geben. Geben Sie sich selbst die Chance, nicht bewusst einen Fehler zu machen, Herr Bundesminister! Geben Sie sich selbst die Chance, auch jenen Menschen Hoffnung zu geben, die heute noch enttäuscht und verärgert über die Politik dieser Bundesregierung sind!

Und wenn Sie schon dem Abänderungsantrag nicht zustimmen können, dann hätten Sie ja noch die Möglichkeit, zumindest diesen Gesetzesteil mit einem Rückverweisungsantrag an den Ausschuss rückzuverweisen, um noch einmal sachlich darüber zu beraten.

Ich bitte Sie, nicht bewusst einen Fehler zu machen, denn die Menschen haben es verdient, hier gerecht behandelt zu werden! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: "In Linz beginnt’s!" – Stimmt ihr mit?)

12.27

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Dietachmayr, Genossen und Genossinnen auch schriftlich überreicht wurde und genügend unterstützt ist. Er steht daher mit in Verhandlung.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn im Sinne des § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen.

Im Übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dietachmayr und GenossInnen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses 658 der Beilagen über die Regierungsvorlage (575 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Kriegsopferfondsgesetz, das Bundesgesetz betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden (Versorgungsrechts-Änderungsgesetz 2002 – VRÄG 2002)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Artikel 8, Ziffer 2 lautet:

"§1 Österreichische Staatsbürger, die

im Verlauf des Ersten oder Zweiten Weltkrieges in Kriegsgefangenschaft gerieten, oder

während der Besetzung Österreichs durch die Alliierten Mächte von einer ausländischen Macht aus politischen oder militärischen Gründen in Österreich festgenommen und angehalten wurden, oder

sich aufgrund politischer Verfolgung oder drohender politischer Verfolgung im Sinne des Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947, außerhalb des Gebietes Republik Österreich befanden


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite