Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 88

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Sie wissen doch, Herr Minister, dass 1993 die Länder mit dem Bund eine so genannte Artikel-15a-Vereinbarung abgeschlossen haben, in der sie sich verpflichtet haben, die Rahmenbedingungen sicherzustellen und diese Rahmenbedingungen selbstverständlich auch zu finanzieren! Und zu den Rahmenbedingungen einer qualifizierten Hilfe, Betreuung und Assistenz gehört selbstverständlich auch die Ausbildung, gehört selbstverständlich auch die Finanzierung von gemeinnützigen Projekten für die ambulante Betreuung und gehören selbstverständlich auch die Informationen über Fachblätter et cetera. Und jetzt nehmen Sie den Ländern diese Verpflichtung, die sie 1993 eingegangen sind, wieder ab. Die Länder sind dafür nicht mehr verantwortlich, sondern das zahlt jetzt wieder der Bund, und zwar aus dem Pflegegeld!

Herr Minister, das halte ich wirklich für skandalös! Das ist absolut nicht im Sinne des Pflegegeldgesetzes gewesen und widerspricht im höchsten Maße den Verbindlichkeiten aus den Artikel-15a-Vereinbarungen mit den Ländern! (Beifall bei den Grünen.)

Ich wünsche mir, Herr Minister, dass Sie dazu Stellung nehmen und erklären, warum es jetzt plötzlich einen solchen Überschuss gibt und trotzdem keine Valorisierung stattfinden kann.

Ich wünsche mir auch eine Stellungnahme dazu, warum es auf der einen Seite plötzlich einen solchen Überschuss gibt, dass man jetzt Ausbildung, Projekte et cetera über das Pflegegeld finanzieren kann, warum man aber andererseits das Taschengeld nicht zurückgibt.

Ich bringe in diesem Zusammenhang folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend Erhöhung der Treffsicherheit des Bundespflegegeldgesetzes

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 31.12.2001 eine Regierungsvorlage eines Bundespflegegeldgesetzes folgenden Inhalts vorzulegen:

Das Taschengeld bei Spital- oder Heimaufenthalt wird wieder auf die ursprüngliche Höhe von 20 vH des Pflegegeldes der Stufe 3 erhöht.

*****

Herr Minister! Das muss locker drinnen sein, wenn Sie jetzt auch schon bereit sind, die Kosten der Länder zu übernehmen. Ich glaube, Sie haben wirklich Erklärungsbedarf. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.41

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Haidlmayr und Genossen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gatterer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

12.41

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich an die Ausführungen von Frau Kollegin Haidlmayr anschließen: Mir ist es als Sozialpolitikerin sehr wohl ein Anliegen, dass es in Zukunft für die Qualitätssicherung auch von Seiten des Bundes ganz wesentliche Unterstützung und Maßnahmen gibt. Wir brauchen einfach eine noch bessere Qualitätssicherung, wir brauchen eine Qualitätskontrolle, und dabei sind wir im gesamten Bundesbereich auf die Mitarbeit der freien Wohlfahrtsträger angewiesen, damit sie Weiterbildung betreiben, damit sie ihre Mitarbeiter ausbilden, damit es Seminare und fachspezifische Tagungen gibt. Die Regierung steht dazu und bekennt sich dazu, dass das ein ganz wichtiger Teil der Arbeit im Bereich der Pflegevorsorge ist,


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