Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 96

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Unsere Regierung und unser freiheitlicher Minister wissen, wo die Bedürfnisse der Menschen im Sozialbereich liegen und wo die Schwachstellen sind, wo keine soziale Treffsicherheit vorhanden ist. Wir Freiheitlichen haben eben Herz, Herz für die Menschen in unserem Land, was Ihnen immer gefehlt hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

13.09

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. (Abg. Haigermoser  – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Öllinger –: Das wird Ihnen jetzt schwer fallen! – Abg. Öllinger – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ach, Herr Haigermoser, Kollege Haigermoser!)

13.10

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß schon, nach den fast lyrischen Beschwörungs- und Huldigungsformeln, die Frau Kollegin Hartinger hier von sich gegeben hat, wird es, wie Kollege Haigermoser richtig feststellt, schwer fallen, hier mitzuhalten. Ich sehe es allerdings nicht als unsere Aufgabe – auch nicht als jene von Regierungsabgeordneten – an, uns in Huldigungs- und Beschwörungsformeln zu ergehen und Weihrauch zu verstreuen. (Abg. Mag. Hartinger: Der Herr Minister macht jetzt endlich das, was Sie versäumt haben!) Weihrauch und Myrrhe sind nicht die Elemente, die in diesem Haus benützt werden sollten. Heben Sie sich das für die Heiligen Drei Könige auf und feiern Sie Weihnachten und die Heiligen Drei Könige so, wie das passt, aber bitte verschonen Sie uns mit Ihrem Weihrauch hier in einer politischen Debatte, Frau Kollegin Hartinger! (Abg. Mag. Hartinger: Ihre Frau Kollegin Haidlmayr hat das auch gefordert!)

Ich möchte, nachdem das Gesetz den gar nicht so lyrischen Namen "Versorgungsrechts-Änderungsgesetz 2002" erhalten hat und darin eine Reihe von Gesetzen abgeändert werden, ganz kurz auf zwei Gesetze eingehen. Das eine ist schon angesprochen worden, nämlich das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz.

Ich denke, Herr Bundesminister, wir haben schon in der Debatte um das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz klargemacht, dass wir diesem Gesetz, so wie es vorgelegen ist und wie es jetzt abgeändert wird, nicht unsere Zustimmung erteilen. Daher ist Ihr Anspruch, den Sie vorhin vertreten haben, Herr Bundesminister, dass alle diesem Gesetz zugestimmt hätten, insofern zu berichtigen, als die Grünen da nicht mitmachen. Und ich sage Ihnen auch, warum nicht.

Ich will die schwierige Situation von manchen beziehungsweise sehr vielen Kriegsgefangenen nicht verkennen, aber solange ein Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz nicht sicherstellen kann und nicht sicherstellen will, dass Kriegsverbrecher – sei es in der Uniform der Waffen-SS, sei es als Angehörige der SS – nicht auch eine Entschädigung erhalten, und das nicht ausschließen will – und dieses Gesetz kann und will das nicht ausschließen –, so lange werden wir einem solchen Gesetz nicht die Zustimmung erteilen.

Herr Kollege Dietachmayr! Das ist gleichzeitig – obwohl ich das Ansinnen in Ihrem Antrag durchaus achte – eine Antwort auf Ihren Abänderungsantrag. Ich halte es für ungehörig und unpassend, wenn auf der einen Seite Kriegsverbrecher eine Entschädigung erhalten und das dadurch kompensiert oder irgendwie aufgewogen werden soll – ich weiß nicht –, dass auch überzeugte Demokraten, die als Freiwillige – etwa im Spanischen Bürgerkrieg – gekämpft haben, diese gleiche Entschädigung erhalten sollen.

Die Republik Österreich hat anders mit ihrer Geschichte umzugehen, meine Damen und Herren (Beifall bei den Grünen), als das hier mit einem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geschieht, das nach der Art der Geschichtsvertuschung gestrickt wird und mit dem ein einheitlicher grauer oder brauner Schleier über die Kriegsgefangenschaft drübergelegt wird.

Meine Damen und Herren! Ich betone noch einmal seitens der Grünen: Wir sind uns bewusst, es hat im Krieg und nach dem Krieg viele Menschen gegeben, die zu Unrecht gelitten haben für ein Unrechtssystem. Aber es ist die Aufgabe eines Gesetzes in der Zweiten Republik, ein Unrechtssystem auch als solches zu kennzeichnen. (Beifall bei den Grünen.) Und alle, die frei


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