Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 101

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chung, ab der Vorausuntersuchung einen Schutz. Ich halte diese Verbesserung der Leistungen für die betroffenen Wehrpflichtigen für wichtig und sinnvoll, nicht nur, weil wir sie seit langem fordern, sondern auch, weil in Zukunft die Hauptaufgabe des österreichischen Bundesheeres im Bereich der internationalen Einsätze liegen wird. Das österreichische Bundesheer wird in Zukunft schwerpunktmäßig internationale Herausforderungen zu bewältigen haben. Dieser zusätzliche versicherungsrechtliche Schutz ist daher auch als weiterer Anreiz zu sehen, um die notwendige Anzahl von Freiwilligen für diese internationalen Aufgaben gewinnen zu können.

Im Rahmen des europäischen Krisenmanagements ist Österreich bekanntlich verpflichtet, 2000 Soldaten, Frauen und Männer, für einen bis zu einem Jahr dauernden Einsatz zur Verfügung zu stellen. Daher ist jede Maßnahme zu unterstützen, die der Personalgewinnung dient. Es fehlen allerdings leider noch die erforderlichen organisatorischen und personellen Maßnahmen von Seiten des Verteidigungsministeriums, die diesen österreichischen Beitrag sicherstellen würden.

Meine Damen und Herren! Durch die letzte Novelle des Wehrgesetzes wurde es auch Frauen ermöglicht, nach Ableistung des Ausbildungsdienstes eine Miliztätigkeit auszuüben. Nun wird dieser Versicherungsschutz auch auf die Frauen in der Miliz ausgedehnt, und sie genießen in Zukunft den gleichen Schutz wie ihre männlichen Kollegen.

Mit den Änderungen des Heeresversorgungsgesetzes werden die Leistungen für die Angehörigen des österreichischen Bundesheeres, vor allem für die Freiwilligen und die freiwillig Dienst leistenden Frauen verbessert und somit auch Forderungen der SPÖ erfüllt. Es gibt daher hierzu von unserer Seite Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.33

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Herr Abgeordneter! Bei Ihnen ist keine freiwillige Redezeitbeschränkung eingetragen. Wenn Sie eine wünschen: 5 Minuten. – Bitte.

13.33

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderung des Bundespflegegeldgesetzes bringt zahlreiche Verbesserungen für die Pflegebedürftigen in Österreich, für die Heeresangehörigen und für die Kriegsteilnehmer der beiden Weltkriege. Das befürworten alle Fraktionen in diesem Haus mit gewissen Anmerkungen, und es ist nicht zu überhören, dass es vor allem der sozialdemokratischen Fraktion recht Leid tut, dass sie gewisse Dinge für die Betroffenen nicht umgesetzt hat, als sie die Verantwortung in diesem Staat getragen und jahrelang den Sozialminister, den Finanzminister und den Bundeskanzler gestellt hat. Es wird bedauert, dass nicht für alle ehemaligen Kriegsteilnehmer, auch für die, die im Westen waren, Entschädigungszahlungen vorgesehen sind. (Abg. Silhavy: Herr Kollege! Wir stimmen der Vorlage zu!)

Frau Kollegin Silhavy! Das ist halt das Problem: Hätten Sie das seinerzeit umgesetzt – ich wäre froh gewesen, wenn Sie die Entschädigung für die Kriegsteilnehmer vor ein paar Jahren in Ihrer Regierungszeit umgesetzt hätten –, dann hätten diese Kriegsteilnehmer länger etwas davon gehabt, und meiner Meinung nach hätte es auch viel mehr sein können, als jetzt vorgesehen ist. Allein: Sie haben das ganze Geld verschleudert, und uns steht daher nicht mehr zur Verfügung. Daher unterliegen unsere Maßnahmen derzeit gewissen Einschränkungen. Wir würden sehr gerne für alle Kriegsteilnehmer, auch für die, die im Westen waren, wesentlich höhere Entschädigungen zahlen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zur Pflegevorsorge: Der Entfall der Altersgrenze wird auch von Ihrer Seite sehr begrüßt. Ich sage ebenfalls: Es ist begrüßenswert, dass nun die Altersgrenze bei behinderten Kindern entfällt, dass es nunmehr für pflegebedürftige Kinder eine Verbesserung gibt, dass ab Geburt ein Recht auf Pflegegeld besteht, und zwar nicht nur über den Härteausgleich, sondern allgemein.

Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, wie sie Kollege Feurstein oder Herr Donabauer vorhin dargestellt haben, sind ebenfalls eine wesentliche Verbesserung. Vertreter der Sozialversicherungsanstalten oder der Bundessozialämter können Hausbesuche durchführen, Beratungen


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