Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 107

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ten. Aber die Summe macht die Musik! Jene Unbarmherzigkeit, mit der Sie bei anderen Personengruppen vorgehen – und zwar in Gesetzen und mit Gesetzen –, lassen Sie hier vermissen. Da wird ganz großzügig aufgerundet, aufgerundet nach oben, und da werden einige zusätzliche Euro als Steuerfreibetrag hergegeben, obwohl das die EU-Richtlinien auch in diesem Gesetz nicht erlauben.

Herr Abgeordneter Feurstein! Das ist eine Form der Währungsumstellung, die durch die zugrunde liegenden europäischen Richtlinien nicht gestattet ist. Das ist eine Form der großzügigen Aufrundung, wie wir sie in anderen Bereichen – wahrscheinlich nicht zu Unrecht – vermissen. Da sagen wir Grüne: Wenn hier schon in einem Gesetz der Währungsumstellung technisch Rechnung getragen werden soll, dann bitte korrekt, Herr Abgeordneter Feurstein und Herr Abgeordneter Gaugg, und nicht mit einem Extra-Zuckerl für die Selbständigen beziehungsweise Gewerbetreibenden oder auch Bauern! Das sei Ihnen in diesem Zusammenhang schon gesagt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das erklärt auch, warum wir gegen dieses von Ihnen beschlossene Gesetz in der vorliegenden Form stimmen. (Beifall bei den Grünen.)

13.56

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. – Bitte.

13.56

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Währungsumstellungs-Begleitgesetz im Bereich der Sozialversicherung ist natürlich ein sehr technisches. Es ist es aber trotzdem wert, einige Augenblicke dabei stehen zu bleiben, weil es ein wesentlicher Integrationsschritt ist, der hier mit 1. Jänner des kommenden Jahres vollzogen wird.

Die Aufwendungen für soziale Sicherheit betragen, alles in allem gerechnet, nicht ganz ein Drittel unseres Bruttoinlandsproduktes. Mit diesem Gesetz wird sehr technisch, Punkt für Punkt, Betrag für Betrag, der gesamte Bereich der sozialen Sicherheit in den Euro übergeführt. Zum Ausdruck bringen wollen wir damit die Festlegung der korrekten Umrechnung, die nachlesbare, nachweisbare Umrechnung und Umlegung, auch gegenüber der Bevölkerung. Sie wissen ja, es sind oft die Senioren, deren Pensionen und so weiter betroffen sind und die heute da und dort nicht laut, aber doch ängstlich danach fragen. Hier haben sie die korrekte Umrechnung: von Groschen in Cent, von Schilling in Euro.

Diese Umstellung, diese Währungsintegration hat insgesamt drei Funktionen. Wie jede Währung ist sie Gradmesser der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, und wie jede Währung ist sie Gradmesser des Vertrauens einer Bevölkerung in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sie ist aber darüber hinaus auch Gradmesser der europäischen Integration und dessen, wie stark der Euro und der Cent ab 1. Jänner 2002 von der Bevölkerung angenommen werden.

Nicht jeder Mann, nicht jede Frau gehen so an die Sache heran, wie es Kollege Bruckmann in einer Seniorenveranstaltung erlebt hat. Er sagte dort: Es wird Umrechner geben, sodass jeder bei dem Preis, den er zahlt, oder bei der Pension gleich sehen kann, dass alles richtig ist. – Darauf antwortete ihm ein älterer Mitbürger: Ja, aber diese Umrechner müsst ihr an die Jungen austeilen; wir haben ja noch Kopfrechnen gelernt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Ich denke also, dass wir durchaus mit Vertrauen in diese Umstellung gehen können.

Auf einen weiteren Punkt möchte ich im Zusammenhang mit der Sozialversicherung und dem Euro hinweisen. Wir haben gerade durch die Möglichkeiten des großen Währungsraumes das so genannte Währungsrisiko, das in der Sozialversicherung immer besteht – insbesondere dann, wenn wir hohe Beträge über Jahre, Jahrzehnte und Generationen zusagen –, wesentlich minimiert.

In Österreich sind wir ja letzten Endes aus der Erfahrung negativer Währungsumstellungen gerade in der Altersvorsorge in so hohem Maße auf das Umlageverfahren gekommen, weil man


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