Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 115

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auf Nachtarbeit ausweichen müssen, weil eben Kinderbetreuungseinrichtungen fehlen, Frau Kollegin Steibl. Deshalb müssen Frauen auch in der Nacht noch arbeiten! Darüber gibt es doch zahlreiche Untersuchungen! (Abg. Steibl: Sie müssen schon auch ehrlich zugeben, dass nicht alle Mütter kleine Kinder haben!)

Frau Kollegin Steibl, Sie können Nachtarbeit daher für diese Frauen doch nicht als Fortschritt preisen, denn viele Frauen müssen aus der Not heraus von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, damit sie eben zu ausreichend Geld kommen. – Und das Kinderbetreuungsgeld? – Hören S’ doch auf! Diese 6 000 S! Mit denen kann doch eine Frau mit einem Kind oder zwei Kindern nicht leben! Das wissen Sie doch genauso gut wie wir! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Steibl. )

Noch einmal zur Gesundheitsschädlichkeit von Nachtarbeit – und das ist einer der wesentlichsten Punkte, wenn auch bei weitem nicht der einzige. Es geht natürlich auch darum – das wurde ja bereits von Frau Kollegin Prammer angesprochen –, dass Nachtarbeit, wie auch andere abweichende Arbeitsformen, soziale Zeiten einschränkt, aber der bedenklichste Aspekt von Nachtarbeit, weil es direkt gegen die Gesundheit jener Menschen, die Nachtarbeit leisten müssen, gerichtet ist, ist der gesundheitliche Schaden. Frau Kollegin Steibl, es gibt auch so etwas wie eine "Ökologie der Menschen"  – und diese lässt es nicht so leicht und vor allem auch nicht ungestraft zu, dass Mann/Frau in der Nacht arbeitet, sondern das hat klar erkennbare gesundheitliche Konsequenzen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie, Frau Kollegin Steibl, meinten in etwa: Das interessiert uns als Gesetzgeber doch nicht, darum sollen sich die Sozialpartner kümmern, wie sie das regeln! Sie sagten, die Sozialpartner seien in dieser Frage gefordert. – Dazu kann ich Ihnen nur Folgendes sagen, Frau Kollegin Steibl: Genau das ist das Armutszeugnis für Ihre Politik, von dem wir auch in diesem Zusammenhang sprechen! (Widerspruch der Abg. Steibl. )

Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, seine Bürgerinnen und Bürger vor Nachtarbeit zu schützen, und zwar auch in seinem eigenen Interesse – ich betone: in seinem eigenen Interesse! –, weil natürlich Nachtarbeit nicht nur mit gesundheitlichen Schäden, sondern auch mit Kosten verbunden ist, die die Allgemeinheit zu tragen hat!

Wenn wir nicht wollen, dass völlig undifferenziert jeder/jede in der Nacht arbeiten kann und muss – das ist ja, wie ich bereits gesagt habe, nicht immer freiwillig –, dann ist es notwendig, dem im gewissen Rahmen Grenzen zu setzen. Doch das ist die Aufgabe des Gesetzgebers, und dem kann man sich nicht einfach unter Berufung auf die Sozialpartner entziehen! Das ist wirklich Ihr Armutszeugnis! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.28

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Staffaneller. – Bitte.

14.29

Abgeordneter Norbert Staffaneller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Kündigung der Übereinkommen über die Nachtarbeit der Frauen wird in Österreich eine EU-konforme Rechtslage hergestellt: Beseitigt wird die völkerrechtliche Verpflichtung zur Aufrechterhaltung einer auf Grund veränderter Technologien nicht mehr zeitgemäßen Schutzbestimmung für Frauen, die oft zur Diskriminierung der Frau im Arbeitsleben geführt hat, wie die EU meinte.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Schaffung einer Rechtslage, nach der zum Beispiel in der Industrie Frauen und Männer bei der Herstellung von elektrotechnischen Bauteilen gleichermaßen in der dritten Schicht arbeiten dürfen, eröffnet den Frauen in vielen Bereichen endlich gleiche Ausbildungs-, Verdienst- sowie Aufstiegsmöglichkeiten.

Wenn es in Europa keine Nachtarbeit gäbe, wäre die Chancengleichheit für die Wirtschaft, aber auch für die Arbeitnehmerinnen hergestellt. Dem ist aber nicht so, und wir müssen uns den


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