Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 215

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

bitte, schauen Sie es sich lieber einmal an! (Abg. Haigermoser: Spielen Sie sich nicht so auf! So gescheit sind Sie nicht!) Ja, ja, aber Sie auch nicht! (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Behördliche Kontrollen entfallen. Nachbarn und Anrainer können in umweltrelevanten Angelegenheiten kaum noch mitreden. Auch Emissionsdaten solcher Betriebe müssen künftig nicht mehr aufgezeichnet werden. Als freiwilliges Instrument wäre dieses EMAS-Zertifikat ja akzeptabel und durchaus wünschenswert. Aber warum in Zukunft plötzlich derartige Privilegien mit dem EMAS-Zertifikat verbunden werden sollen, ist mir völlig rätselhaft, unverständlich und nicht nachvollziehbar.

Außerdem bringt dieser Entwurf auch Nachteile für die Wirtschaft mit sich, auf die wir schon mehrmals hingewiesen haben. Das Gesetz schafft nämlich Rechtsunsicherheit. Bisher war der Besitz einer behördlichen Genehmigung ein Schutz vor Unterlassungsklagen. Aber da die behördliche Genehmigung bei EMAS-zertifizierten Firmen überhaupt nur noch im Ausnahmefall notwendig sein wird, entfällt diese Genehmigung und damit auch der Schutz vor Unterlassungsklagen.

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz liegt ganz auf der Linie Ihrer neuen schwarz-blauen Umweltpolitik. (Abg. Haigermoser: Jawohl!) Es ist ein Abbau von Mitspracherechten und ein Abbau von Umweltstandards, den wir ablehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.47

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Gerhard Fallent. (Abg. Mag. Schweitzer: Da klatscht der Kostelka und weiß nicht, warum!)

20.47

Abgeordneter Ing. Gerhard Fallent (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zu meiner Vorrednerin kann ich nur bekräftigen, dass wir der Meinung sind, dass wir freiwilligen Maßnahmen den Vorrang geben sollten. Wir glauben, dass damit mehr Bereitschaft besteht, umweltrelevante Maßnahmen wirklich in die Tat umzusetzen.

1993 hat der Rat der Europäischen Kommission die EMAS-Verordnung beschlossen. Damit wird die freiwillige Beteiligung von gewerblichen Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltprüfung geregelt. Alle fünf Jahre – oder nach fünf Jahren – ist es notwendig, die Erfahrungen einzuarbeiten und gegebene Änderungen dem Rat vorzuschlagen. Das Ergebnis ist eben diese EMAS-II-Verordnung, die nun in Form eines Umweltmanagementgesetzes zur Beschlussfassung vorliegt.

Die wichtigsten Elemente von EMAS II sind die Erweiterung des Anwendungsbereiches auf alle Organisationen und Branchen, zweitens die Übernahme der internationalen Norm ISO 14001, drittens die Einbeziehung der Arbeitnehmer, viertens die Förderung einer einheitlichen Anwendung der Verordnung in den Mitgliedstaaten und fünftens die Schaffung eines eigenen Logos zur besseren Öffentlichkeitswirksamkeit.

Zur Umsetzung der EMAS-II-Verordnung auf nationaler Ebene sind innerstaatliche Bestimmungen anzupassen. Das Umweltmanagement stellt diese Grundlage dar. Die Zulassung von Umweltgutachtern und die Aufsicht über die Umweltgutachter sind ein Schwerpunkt dieses Umweltmanagementgesetzes. Weitere Schwerpunkte sind die Führung eines Verzeichnisses der eingetragenen Organisationen, besondere Verwaltungsabgaben für die Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachten sowie für die Eintragung der begutachtenden Organisationen und die Verwaltungsvereinfachung für EMAS-Organisationen.

Ein sehr wesentlicher Bereich und ein Schlüsselpunkt dieser Verordnung ist die Erlassung eines konsolidierten Genehmigungsbescheides. Ich glaube, dass dies eine sehr gute, eine sehr wichtige Maßnahme im Sinne der Verwaltungsvereinfachung ist. Die Bezirkshauptmannschaften erstellen aus der Summe der vorliegenden Bescheide einen letztgültigen, konsolidierten Bescheid. Es wird in Zukunft leichter möglich sein, entsprechende Anlagenveränderungen und Vorhaben, die die Unternehmen planen, auch umzusetzen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite