Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 219

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gulierung vor. Ich halte die Freiwilligkeit der Zertifizierung für eine gute Sache. Selbstverständlich können Behörden bei zertifizierten Betrieben, die in der Liste eingetragen sind, Überprüfungen vornehmen, und sie werden diese Überprüfungen auch vornehmen. Gegen die Tatsache, dass ein eingetragener und geprüfter Gutachter eine Beurteilung vornimmt, ist nichts einzuwenden, wenn hierbei eine Verwaltungsvereinfachung erfolgt.

Wir begrüßen also dieses Gesetz und werden ihm selbstverständlich zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.04

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 645 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit in zweiter Lesung beschlossen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, dass die Vorlage auch in dritter Lesung mit Mehrheit beschlossen ist.

28. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (553 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert und das Smogalarmgesetz aufgehoben wird (646 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit gelangen wir zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung liegt nicht vor.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl. Er hat das Wort. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

21.05

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Der Ministerialentwurf zur Änderung des Immissionsschutzgesetzes-Luft war ein guter Ansatz zur Verbesserung der Standards für die Luftqualität. Der Regierungsvorlage aber sieht man bereits den Einfluss des Wirtschaftsministers und Ex-Umweltministers Bartenstein auf die Festsetzung von Grenzwerten an. Insbesondere möchte ich die Grenzwerte für Stickstoffoxid hervorheben, die 1997 mit der Erlassung des IG-L unter dem Industriellen und Umweltminister Bartenstein gelockert wurden. Damals, sehr geehrte Damen und Herren, wurde neben dem zulässigen Halbstunden-Mittel kein zulässiger Tagesmittelwert festgelegt, obwohl die Österreichische Akademie der Wissenschaften bereits darauf hingewiesen hat, dass wiederholt auftretende Spitzenbelastungen mit Stickstoffoxid die Widerstandsfähigkeit gegen Infektionen herabsetzen. – Dieser Tagesmittelwert war im Ministerialentwurf enthalten, in der Regierungsvorlage ist er aber nicht mehr zu finden.

In ihrer Gesamtheit genommen würde die Regierungsvorlage trotzdem das Potential zur nachhaltigen Verbesserung der österreichischen Luftqualität haben, aber dieses Potential hätte auch schon das bestehende IG-L gemeinsam mit dem Smogalarmgesetz gehabt, wenn das bestehende IG-L seit dem In-Kraft-Treten im Jahre 1997 nicht totes Recht wäre, denn in Österreich wurden zum Beispiel in den Ballungsräumen Linz, Salzburg, Graz, Innsbruck und Wien wiederholt Überschreitungen der Immissions-Grenzwerte für Stickstoffoxid und Staub gemessen.


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