Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 129

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Leistungen für HeimarbeiterInnen bleiben jedoch aufrecht. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Dies ist wieder ein Beispiel dafür, sehr geehrte Damen und Herren, dass diese Regierung auch in kleineren Bereichen des öffentlichen Dienstes die Verwaltung kostengünstig, flexibel und effizient gestaltet. Ich ersuche daher um Ihre Zustimmung zur Änderung des Heimarbeitsgesetzes 1960. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 735 der Beilagen betreffend das Heimarbeitsgesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Die Zustimmung erfolgt in zweiter Lesung einstimmig.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

11. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (629 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird (2. Ärztegesetz-Novelle) (689 der Beilagen)

12. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 224/A (E) der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann und Genossen betreffend Schließung datenschutzrechtlicher Lücken im Ärztegesetz 1998 (690 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 und 12, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Ein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung liegt mir nicht vor.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Lackner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

16.25

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Nicht Fundamental-Opposition oder Justamentstandpunkte sind es, meine Damen und Herren, die uns bewogen haben, die zur Beschlussfassung anstehende Novelle zum Ärztegesetz abzulehnen. Schwerwiegende Gründe, auf die ich noch näher eingehen werde, sind es, die es dem sozialdemokratischen Parlamentsklub unmöglich machen, dieser Novelle die Zustimmung zu erteilen. Es ist schlicht und ergreifend Ihre Politik, meine Damen und Herren, die zutiefst inhuman, unsozial, intolerant und in vielen Bereichen rückwärts gerichtet ist. Wenn Sie all das noch als Reform verkaufen wollen, so betrachte ich dies als Ausdruck einer gewissen Frivolität. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich werde jetzt versuchen, anhand von zwei Beispielen aufzuzeigen, wo diese Geisteshaltung in diesem Ärztegesetz besonders zum Tragen kommt.


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