Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 64

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Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen in die nunmehr neu gestaltete Tagesordnung ein.

In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten wie folgt erzielt:

Für den Fall einer Kürzung der Tagesordnung – wie das jetzt erfolgt ist – wurde eine Tagesblockzeit von sechs "Wiener Stunden" vereinbart, aus der sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 117 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 87 Minuten, Grüne 69 Minuten, wobei innerhalb dieser Redezeit für die Debatte zum Tagesordnungspunkt 1 vier Stunden in Aussicht genommen wurden.

Auch darüber hat das Hohe Haus zu befinden.

Gibt es dagegen Einwendungen? – Da dies nicht der Fall ist, ist das einstimmig so festgelegt.

1. Punkt

Erklärungen des Bundeskanzlers und der Vizekanzlerin gemäß § 19 Abs. 2 GOG zum Thema: "Für Sicherheit und Frieden – gegen die Netzwerke des Terrors"

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung: Erklärungen des Bundeskanzlers und der Frau Vizekanzlerin.

Im Anschluss an diese Erklärungen wird – entsprechend einem Verlangen aller vier Fraktionen – eine Debatte durchgeführt.

Zu diesem speziellen Punkt haben wir auf freiwilliger Basis, aber verbindlich vereinbart, dass bis 13 Uhr wie folgt vorgegangen werden soll: Der Herr Bundeskanzler spricht nicht länger als 15 Minuten, die Frau Vizekanzlerin ebenso, dann je ein Redner jeder Fraktion mit einer Redezeit von 15 Minuten, dann eine weitere Rednerrunde mit je 10 Minuten. – Falls gewünscht, sind zwei Repliken von der Regierungsbank aus mit je 5 Minuten vorgesehen. Dann folgt eine dritte Rednerrunde, wobei die bis 13 Uhr dann zur Verfügung stehende Zeit zu gleichen Teilen auf die vier Fraktionen aufzuteilen sein wird.

Einvernehmen besteht auch darüber, dass wir in Bezug auf tatsächliche Berichtigungen pro Fraktion nicht mehr als eine tatsächliche Berichtigung während dieser Debatte durchführen.

Nach 13 Uhr richtet sich die weitere Vorgangsweise nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung – ohne zusätzliche Vereinbarungen.

Dies gesagt habend, darf ich nunmehr dem Herrn Bundeskanzler das Wort erteilen. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

10.27

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst möchte ich dem Hohen Haus für das würdige Gedenken zu Beginn dieser Sitzung danken. Die letzten zwei Wochen haben nichts von unserer Trauer, unserer Betroffenheit und unserem Schock nehmen können, die uns am 11. September angesichts der schrecklichen Terroranschläge auf die beiden Türme des World Trade Center und das Pentagon geeint haben.

Unser Mitgefühl gehört natürlich vor allem den 7 000 Opfern und ihren Angehörigen. Das ist tatsächlich ein Angriff, ein Anschlag globalen Ausmaßes gewesen. Wie Herr Präsident Fischer bereits gesagt hat: Bürger aus 60 Nationen – darunter Hunderte Europäer – und Menschen aller Religionszugehörigkeiten sind unter den Opfern.

Die Betroffenheit ist auch deshalb global, weil viele irgendwann einmal entweder in den USA, in Manhattan, auf dem World Trade Center gewesen sind oder jemanden kennen, der dort gear


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