Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 164

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Herr Abgeordneter Mag. Kogler hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte.

18.02

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Mein Vorredner in der vorigen Debatte, Kollege Spindelegger, hat seiner Meinung Ausdruck verliehen, dass ein zentrales Dokument, nämlich jenes, das den Titel "Bericht des französischen Vorsitzes über die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik" trägt, fristgerecht allen Abgeordneten, jedenfalls auch der grünen Fraktion, zugeleitet worden wäre, nämlich im Sinne des Artikels 23e Abs. 1 B-VG.

Ich darf vielmehr nach mittlerweile eindringlicher Recherche diese Aussage des Kollegen Spindelegger richtigstellen und sagen, dass sehr wohl einmal ein Dokument übermittelt wurde, aber bloß die ersten beiden Seiten, die ersten beiden Absätze davon, und dass auch eindringliche Reklamationen es nicht möglich gemacht haben, dass zumindest unsere Fraktion den gesamten Bericht erhält. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.03

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundeskanzler Dr. Schüssel. – Bitte.

18.03

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich möchte ebenfalls einige Worte zum Vertrag von Nizza sagen, schließlich waren es vor nicht ganz einem Jahr doch relativ harte Verhandlungen, die uns dort geplagt haben. Ich glaube, dass sich das Ergebnis sehen lassen kann. Wir haben erstens die Voraussetzungen für die EU-Erweiterung geschaffen, und wir haben zweitens zugleich aber auch die EU-Integration vertieft, vor allem in jenen Bereichen, die gerade eine enorme Bedeutung bekommen haben, wie etwa der Raum der inneren Sicherheit, die justizielle Zusammenarbeit, der Welthandel. Es wurde jetzt gerade in Doha nachdrücklich unter Beweis gestellt, dass da eine gemeinsame europäische Position sehr bedeutsam ist. Dies gilt auch in der Frage der Außen- und Verteidigungspolitik, wo eine Weiterentwicklung dringend erforderlich ist. Das haben auch die Folgewirkungen des 11. September 2001 deutlich gezeigt.

Wir haben des Weiteren österreichische Interessen gewahrt: Wir sind nachdrücklich für unsere Ideen, dass jedes Land in jeder Institution vertreten sein muss, eingetreten und haben diese Interessen zumindest auf eine lange Zeit wahren können, sowohl was das Stimmgewicht im EU-Rat betrifft als auch was die Zahl der österreichischen Parlamentarier im Europäischen Parlament und die Repräsentanz im Europäischen Gerichtshof betrifft.

Ich glaube, dass diese österreichischen Interessen gut gewahrt sind.

Wir haben mit einem neuen Verfahren – das betrifft den Artikel 7 – erstmals die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich ein Fall wie das Mobbing gegenüber Österreich nie mehr wiederholen kann. Jetzt gibt es Parteiengehör, jetzt gibt es ein objektives Verfahren, jetzt kann sich ein Land, das sich ungerecht behandelt fühlt, dagegen wehren. Es ist ein verrechtlichtes Verfahren, auch das Europäische Parlament kann da mitreden und mit entscheiden. Ich glaube, dass diese Ergebnisse des Vertrages von Nizza bedeutsam sind und Europa in eine sehr positive Richtung hin verändert haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich will jetzt nicht zu sehr ins Detail gehen; die Details haben wir schon im Ausschuss mehrfach diskutiert, aber auch beim Ermächtigungsgesetz für Nizza haben wir uns damit befasst.

Wenn Sie erlauben, möchte ich aber doch noch einige Worte, weil das auch in der Präsidialkonferenz so besprochen wurde, zu den Nachfolgewirkungen des 11. September 2001 sagen, weil doch in der Zeit seither einige österreichische Initiativen gesetzt wurden und weil man auch die Lage im Lichte der heutigen Ereignisse anders bewerten kann und anders bewerten soll.

Zunächst einmal ist, was mich sehr freut, zu erwähnen, dass Europa innerhalb weniger Wochen 80 verschiedene Einzelmaßnahmen gesetzt hat, um den Kampf gegen den Terror ernsthaft auf


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite