Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 207

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Meine Damen und Herren! Für diese Art von "Bürgernähe" sind wir Sozialdemokraten nicht zu haben! (Beifall bei der SPÖ.)

20.31

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

20.31

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Erwartungsgemäß steht im Mittelpunkt der Debatte zu dieser MinroG-Novelle die "berühmte" 300-Meter-Grenze. Auch auf die Gefahr hin, allzu technisch zu werden, Herr Abgeordneter und Bürgermeister Gaßner, bitte ich doch um Unterscheidung zwischen Emissionen und Immissionen. (Abg. Eder: Hat er gemacht!) Das eine ist, was ausgestoßen wird; das andere ist das, was der Bürger spürt.

Genau darum geht es bei der Verbesserung und Optimierung der Bestimmungen zur 300-Meter-Grenze. Das ist nämlich keine Erleichterung für die Betriebe, sondern es geht um eine Verbesserung im Sinne der Bürger. Gerade die Grünen, die sonst immer stark für differenzierte, aber dann auch recht komplizierte und recht teure Regelungen eintreten, müssten doch eigentlich diejenigen sein, die sagen: 300 Meter über denselben Kamm geschoren, das ist schlecht! – Wir wollen eine differenzierte Lösung haben, die genau darauf abstellt, wieviel Lärm und/oder Staub der Bürger, der Anrainer von der Schottergrube zu erwarten hat. Mit wieviel Staub oder Lärm wird er belästigt?

Genau das ist der Unterschied zum geltenden MinroG, zu dieser Lex Lassing, zu dieser Anlassgesetzgebung; eine solche war es, das weiß jeder, der im Hohen Haus sitzt oder damals hier saß.

Es geht, wie gesagt, nicht darum, dass man sagt, die 300 Meter sind dann nicht einzuhalten, wenn dort zufällig eine Bahntrasse oder eine Straßentrasse durchführt – das kann gut sein, oder das kann auch weniger gut sein –, sondern wir wollen klarstellen: Die 300-Meter-Grenze ist gegebenfalls dann zu relativieren, wenn sichergestellt ist, dass durch bauliche Einrichtungen oder sonst etwas – wie etwa entsprechende Abbaumaßnahmen (Abg. Eder: Verwerfungen!), zum Beispiel durch Trichterabbau – Bürger nicht mehr belästigt würden, als bei Einhaltung der 300-Meter-Grenze zu erwarten wäre.

Das ist zwar – ich gebe das zu – eine sachlich schwerer zu vermittelnde und zu verstehende Lösung, aber es ist auf alle Fälle eine sach- und damit bürgergerechtere Lösung, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Frau Abgeordnete Sima hat vom "gesunden Menschenverstand" gesprochen. – Frau Abgeordnete Sima! Sagen Sie einmal den gesunden Menschen, mit denen Sie sprechen, wieso Ihnen eine Autobahntrasse wichtiger ist als das Ausmaß an Staub und Lärm, das die Bürger zu verkraften haben! – Darum geht es mir, darum geht es uns, darum geht es den Regierungsfraktionen.

Es ist auch ein Gerücht, das Sie da in die Welt zu setzen versuchen. Sie waren bedauerlicherweise nicht im Ausschuss, sonst hätten Sie schon dort von mir gehört, dass selbstverständlich nicht die Betroffenen die Gutachten zu bezahlen haben. Sämtliche Gutachten, die unter dem MinroG zu erstellen sind, sind vom Abbauwerber zu bezahlen. Wie gesagt, wir haben das schon im Ausschuss erörtert, aber Sie sind heute erstmals dabei, deswegen mag es neu für Sie sein. (Abg. Haigermoser: Das ist es! Ahnungslos! – Abg. Eder: Geh, gib eine Ruh’! Fünf Minuten einmal!)

Ähnlich mag es mit dem Missverständnis sein, dass jetzt für Schottergruben der "One-Stop-Shop-Minister" zuständig sei. Es gilt nichts dergleichen, sondern es sind weiterhin die Bezirkshauptmannschaften zuständig. Einzige Ausnahme: Nur wenn es um die Anerkennung verantwortlicher Personen geht, dann ist das Ministerium zuständig.


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