Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 39

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Zweiter Punkt: die Gebühr. Meine Damen und Herren! Wir haben ja in den letzten Wochen vieles erlebt: Einmal sollte die Gebühr kommen, dann wieder nicht. Und es ist Ihnen gelungen, mit der Debatte über diese Gebühr eines zuzudecken, was hinter diesem Projekt steht: den Abbau von Grund- und Bürgerrechten, die Einschränkung verfassungsmäßiger Rechte. – Sie lachen, Herr Kollege Spindelegger. Haben Sie vielleicht die Stellungnahme des Verfassungsdienstes gelesen? (Abg. Dr. Spindelegger: Herr Kollege! Sie erregen sich über Dinge, die Sie selbst behaupten!) Darf ich Sie bitten, daraus zu zitieren? Sie haben die Möglichkeit, herauszugehen und zu entgegnen. Lesen Sie die Stellungnahme Ihres Regierungsorgans, das sagt: Einschränkung von verfassungsmäßigen Rechten, vermutete Verfassungswidrigkeit.

Nach dem gestrigen Tag wundert mich gar nichts. Beim Bildungsdokumentationsgesetz habe ich dem Bürgermeister von Grieskirchen sozusagen vorexerziert, wie leicht es in Zukunft möglich ist, zu Daten wie einer Fünferliste zu kommen, wie leicht es möglich ist, in die Bildungsdokumentationsdaten einzusteigen. Sie von den Regierungsparteien aber haben gesagt: Wir beschließen es trotzdem! Das zeigt, wie leichtfertig man über derartige Bedenken hinweggeht! (Abg. Mag. Schweitzer: Ihr habt einen pathologischen Verfolgungswahn!)

Aber ich sage Ihnen eines: Spätestens beim Verfassungsgerichtshof wird ja dann darüber entschieden, und ich bin mir relativ sicher, dass der Verfassungsgerichtshof mehr Sensibilität in dieser Frage zeigt und sicher auch eine andere Sensibilität in Grundrechtsfragen als die Vertreter der Regierungsparteien. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! So geht es nicht! Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Grünewald, Freundinnen und Freunde betreffend die Regierungsvorlage zur 59. ASVG-Novelle (834 der Beilagen und Zu 834 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes 892 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage zur 59. ASVG-Novelle (834 der Beilagen und Zu 834 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichts (892 der Beilagen) wird wie folgt geändert und lautet:

Ziffer 30 entfällt.

Die folgenden Ziffern werden entsprechend umnummeriert.

*****

Meine Damen und Herren! Wir haben in den letzten Wochen eine Debatte über die Gebühren geführt, in der Abgeordneter Pumberger an einem Tag gesagt hat, die ÖVP werde sich mit der Forderung nach Gebühren an ihm die Zähne ausbeißen (Abg. Wochesländer: So hat er das nicht gesagt! Ich habe es ja auch gehört, bitte!), am nächsten Tag aber gesagt hat: Ich habe mir das jetzt erklären lassen, und jetzt bin ich für die Gebühr. – Am übernächsten Tag war er wieder dagegen.

Am heutigen Tag sagt man uns: Wir wollen uns für die Gebühren Zeit nehmen, damit eine Verwaltungsvereinfachung herauskommt, damit weniger bezahlt werden muss.

Meine Damen und Herren! Seien Sie sich darüber im Klaren, dass das Projekt Bürgerkarte für die Versicherten auch Kosten für diese Karte bedeutet. Das Projekt Bürgerkarte bedeutet auch Kosten für die Zusatznutzung, für die Speicherung von Notfalldaten, mit denen, wie es auch der Verfassungsdienst anmerkt, Tür und Tor geöffnet wird für die ungehemmte Ausnutzung und Einlesung dieser Daten auch durch Dritte, obwohl sie nicht die Möglichkeit dazu haben sollten. Das stellt auch der Verfassungsdienst fest.


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