Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 44

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

de dafür gibt, dass die Verfassungsmäßigkeit der im Entwurf vorgesehenen Änderungen des § 31a ASVG fraglich erscheint. (Abg. Dr. Feurstein: Zu einer anderen Formulierung!)

Zum § 81a ASVG – das war der zweite angesprochene Punkt, Herr Abgeordneter Feurstein, bei dem Sie mich der Unwahrheit bezichtigt haben – stellt der Verfassungsdienst im Gegensatz zu Ihrer Behauptung fest:

In diesem Zusammenhang ist mit der vorliegenden Bestimmung – jetzt passen Sie gut auf! – auch das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht sowohl der aktiven als auch der passiven Informationsfreiheit im Sinne des Artikels 13 Staatsgrundgesetz in Verbindung mit Artikel 10 Europäische Menschenrechtskonvention angesprochen.

Schon aus diesem Grund sind im vorliegenden Fall entsprechende Erläuterungen vonnöten. (Abg. Dr. Feurstein: Von wann ist die?) – Diese Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes stammt so, wie sie hier datiert ist, vom 16. Oktober. (Abg. Dr. Feurstein: 16. Oktober! Genau das ist geändert worden!) Aus dem Text geht aber hervor, dass die Stellungnahme vom 16. November ist, und es ist wesentlich und wichtig, das festzustellen.

Herr Abgeordneter Feurstein, Sie haben die Unwahrheit gesagt. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

11.04

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter Öllinger! Warum mein Ersuchen, die Geschäftsordnung einzuhalten, von Ihnen als "Belehrung" gewertet wird, können Sie mir vielleicht einmal nach der Sitzung erklären. (Abg. Mag. Trattner: Die glauben, sie können sich alles erlauben!)

Zu einer weiteren tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort gemeldet. – Bitte.

11.05

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Feurstein von der Österreichischen Volkspartei hat in seiner Wortmeldung zur Chipcard behauptet, der Vorsitzende des Datenschutzrates habe die Speicherung von Gesundheitsdaten begrüßt. – Das kann nur die persönliche Meinung des Abgeordneten Feurstein gewesen sein.

Herr Abgeordneter Feurstein hat weiters gemeint, auch der Datenschutzrat habe das begrüßt und die Speicherung von Notfalldaten als notwendig erachtet. – Das ist falsch! (Abg. Mag. Mühlbachler: Nein, das hat er nicht gesagt!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Richtig ist vielmehr – ich zitiere aus dem Beschluss des Datenschutzrates (Abg. Steibl: Das ist falsch!)  –:

Die Speicherung von Gesundheitsdaten auf dem Chip der SV-Chipcard wird im Datenschutzrat als problematisch angesehen. – Zitatende.

Weiters wurden Bedingungen formuliert, unter denen es überhaupt denkmöglich ist, Gesundheitsdaten zu speichern.

Kollege Feurstein, man sollte ein Gremium, dem man nicht angehört, nicht interpretieren. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

11.06

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte.

11.06

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal ganz kurz den Inhalt der


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite