Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 33

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15.42

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Bures, wie Sie wissen, habe ich zu diesem Thema, das auch Thema des Abänderungsantrages ist, auf Grund einer Dringlichen Anfrage eine mehrstündige Debatte im Bundesrat geführt – um einmal das klarzustellen. (Abg. Huber: Sind wir im Bundesrat?)

Zum Zweiten wissen Sie, dass die Pensionsanpassung des Jahres 2000 zwischen 0,6 und 2,5 Prozent betragen hat und im Gutachten für die Pensionsanpassung des Jahres 2001 bereits mit 1,1 Prozent enthalten war. Diese Vorgangsweise der damaligen Kommission zur Pensionsanpassung wurde von allen Pensionistenverbänden mitgetragen.

Für die Pensionsanpassung 2002 ist im Gutachten das Jahr 2000 mit der geglätteten Pensionsanpassung von 1,1 Prozent enthalten und für die Berechnungen der Pensionsanpassung zugrunde gelegt.

Nunmehr haben sich auf Grund eines Rechtsstreites, der im März dieses Jahres über diesen Punkt geführt worden ist, die Pensionistenverbände dieser seinerzeit auch von ihnen vertretenen Meinung, dass die Pensionsanpassung des Jahres 2000 mit 1,1 Prozent zugrunde zu legen ist, nicht mehr angeschlossen.

Ich bin daher daran interessiert, für die ältere Generation hinsichtlich des wichtigen Instruments der Pensionsanpassung eine auch überprüfbare Rechtsgrundlage zu schaffen, die auch bei allen österreichischen Gerichten – wie in einem Rechtsstaat üblich – die Basis für Anfechtungen et cetera sein wird.

Sie wissen ganz genau, Frau Kollegin Bures – und Ihr Fraktionsführer im Bundesrat hat das ja auch ausgeführt –, dass das derzeitige Gutachten und die Pensionsanpassung auf Grund eines Bescheides des Ministeriums in der heutigen Situation des Rechtsstaates nicht oder nur über Umwege geeignet wäre, vor dem Verfassungsgerichtshof einer Klärung zugeführt zu werden, weil die Pensionsanpassung 2000 mit den 1,1 Prozent im Gutachten nicht Gegenstand des Rechtsgutachtens insgesamt und schon gar nicht Gegenstand des Bescheides ist, sondern nur eines Teilbereiches des Rechtsgutachtens.

Ich glaube daher, dass durch diesen Abänderungsantrag eine klare Rechtsbasis geschaffen wird, die auch den Zugang zu allen Möglichkeiten des Rechtsstaates bietet, damit die Pensionisten, die ältere Generation, die Sie apostrophiert haben, eine Rechtsgrundlage haben, die für sie beruhigend ist.

Und ich sage noch etwas in aller Klarheit dazu, Frau Kollegin Bures: Die 1,1 Prozent Anpassung des Jahres 2000 bedeuten für alle, die jetzt im aktiven Erwerbsleben stehen, also für alle, die nach dem Generationenvertrag heute die Pensionen zahlen, hinsichtlich der Pensionen, die sie einmal bekommen werden, eine deutliche Besserstellung. – So weit, so gut.

Ich glaube daher, dass der entsprechende Antrag aus rechtsstaatlicher Sicht – und auch aus Sicht der Gutachten – eine Klarstellung bringt, die dringend notwendig ist, um der älteren Generation auch mehr Sicherheit zu geben.

Noch etwas, Frau Kollegin Bures: Die derzeitige Pensionsanpassung für das Jahr 2000, wie sie im Verordnungsweg erfolgt ist, wird allen jenen, die es dringend brauchen – und das sind sehr viele aus der Gründungsgeneration –, allen mit Mindestpensionen eine volle Inflationsabgeltung von 2,9 Prozent bringen. Sie wird 84,5 Prozent der Pensionisten eine Pensionsanpassung bringen, die im Bereich von bis zu 1,6 Prozent liegt. Ich glaube daher, dass wir gerade mit dieser Pensionsanpassung das Ziel umgesetzt haben, das auch Ihre Fraktion – und sogar Kollege Blecha! – in der Öffentlichkeit immer formuliert hat, nämlich die untersten und die geringsten Einkommen besonders zu berücksichtigen.

Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass die Ausgleichszulagenbezieher zur Gänze die volle Inflationsabgeltung von 2,9 Prozent bekommen, was nicht nur gut so ist, sondern auch


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