Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 36

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Weil eine sehr wesentliche Säule unseres Rettungswesens die zirka 41 000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sind, möchte ich an dieser Stelle diesen Menschen einmal herzlichen Dank sagen. (Beifall bei der SPÖ.) Es ist zwar nur ein schlichtes Danke, es ist aber ein Danke für Menschen, die bereit sind, tagaus, tagein für andere da zu sein. Und es ist eben nicht selbstverständlich, die eigene Freizeit, manchmal sogar die eigene Sicherheit oder die eigene Gesundheit einzusetzen, ganz egal, ob jene, die Hilfe brauchen, schwarz oder weiß, jung oder alt, arm oder reich sind.

Ich denke mir, unsere Gesellschaft könnte mehr Menschen brauchen, denen der Nächste nicht gleichgültig ist, Menschen, die auch ein Auge für die Not des anderen haben und die bereit sind, zu helfen. Das ist ganz einfach nicht hoch genug einzuschätzen.

Ich bitte – weil ich hier oben auf der Galerie die Vertreterinnen und Vertreter des Arbeiter-Samariter-Bundes und des Roten Kreuzes sehe –, diesen Dank der sozialdemokratischen Fraktion auch an alle Helferinnen und Helfer weiterzugeben. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist schon angeklungen, dass im derzeitigen System des Rettungswesens hauptamtliche Sanitäter noch Hilfsarbeiter sind und die Lebensretter mit einem Fuß im Gefängnis stehen, wenn sie Leben retten. Dieses Gesetz bringt Abhilfe, und ich bin sehr froh darüber, dass es zustande kommt, denn oft ist eben ein Rettungssanitäter zur Stelle, aber kein Notarzt. Oft geht es um Minuten, in denen die notwendigen lebensrettenden Maßnahmen gesetzt werden müssen, um den Betroffenen wieder ins Leben zurückzuholen.

Deshalb ist die Ausweitung der Kompetenzen der Retter wichtig. Dazu braucht es aber die notwendige fachliche Weiterbildung, und zwar sowohl theoretisch als auch praktisch.

Es stellt sich natürlich die Frage, wie viel an zusätzlicher Ausbildung, wie viel an zusätzlicher Zeit diesen ehrenamtlichen Rettern noch zumutbar ist? Ich denke, dass mit diesem Gesetz dieses Spannungsfeld zwischen einerseits der Zumutbarkeit und andererseits der Qualität der Hilfe doch aufzulösen versucht wurde. Allerdings finde ich es außerordentlich bedauerlich, dass wir jetzt ein neues Gesetz machen, einen neuen Beruf schaffen, aber dass es nicht einmal einen Berufsschutz für diesen Beruf gibt. Ich meine, das ist auch ein Schritt, der in einer kommenden Novellierung zu berücksichtigen ist.

Das Rote Kreuz hat in der Begutachtung geschrieben, den vergleichsweise geringen Kosten stehe ein hoher medizinischer, menschlicher und auch finanzieller Nutzen gegenüber. – Deshalb dürfen die weiteren Verbesserungsschritte des Gesetzes nicht am Geld scheitern! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Zernatto. Er hat das Wort. (Abg. Leikam: Die Sendung des Landeshauptmannes!)

15.58

Abgeordneter Dr. Christof Zernatto (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es folgt, lieber Toni, nicht die Sendung des Landeshauptmannes, sondern eine Rede des Abgeordneten Zernatto, der eigentlich gemeint hat, als er diesen Tagesordnungspunkt sah, dass die Dramaturgie der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt vorgezeichnet sei, dass es darum gehen würde, einen gemeinsam gefundenen Weg, einen gemeinsamen Entschluss hier entsprechend zu argumentieren und das zu tun, was auch die Frau Kollegin jetzt gerade getan hat, nämlich jenen zu danken, die letztlich Adressaten dieses Gesetzes sind. (Abg. Dr. Kräuter: Pensionskürzungen!)

Herr Dr. Kräuter, weil Sie sich wieder mit einem Zwischenruf gemeldet haben: Ohne dass es irgendwelche Anträge gab, waren Sie derjenige, der seinen Auftritt dazu benutzt hat, hier Gift und Galle in alle Richtungen zu spucken, anstatt die Worte zu finden, die Ihre Kollegin sehr wohl gefunden hat. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Steibl: Aber im Ausschuss hat er sich nicht gemeldet! Da hat er geschwiegen!)


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