Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 51

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Dr. Grünewald, oder von Frau Kollegin Haidlmayr, zur Räson gebracht worden; seither habe ich nichts mehr von ihm in dieser Causa gehört; auch sonst nicht viel.

Wir sprechen uns klar dafür aus, dass wir das österreichische Hospizwesen forcieren und ausbauen – ein Wunsch aller vier Parlamentsparteien –, dass wir die Palliativbetten analog dem österreichischen Krankenanstaltenplan ausbauen, forcieren, gemeinsam mit den Ländern die Finanzierung regeln, das Sterben in vertrauter häuslicher Umgebung in Form von ambulanten und mobilen Hospizeinrichtungen, die wir ausbauen müssen, fördern, auch für jene Berufsgruppen, die zu dieser Sterbebegleitung benötigt werden, Fortbildungsmöglichkeiten schaffen, Möglichkeiten zur Weiterbildung, und auch die Palliativpflege ausbauen.

Und last but not least ist es ganz wichtig, auch über Patientenverfügungen zu reden – das ist auch in dem Entschließungsantrag enthalten –, und die arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Absicherung bei der so genannten Sterbekarenz muss gewährleistet werden. Diese wird bereits mit 1. Jänner 2003 Gesetz sein, und das ist ein wesentlicher Faktor.

Eine Fabriksarbeiterin, deren Mutter schwerstkrank, sterbend zu Hause liegt, konnte bisher nicht freigestellt werden, sondern musste in den letzten Wochen, in denen die Mutter im Sterben lag, arbeiten. Hier soll Abhilfe geschaffen werden. Die Sterbekarenz soll dafür sorgen, dass es in Zukunft möglich ist, dass sie zu Hause bleibt.

Auch ein entsprechender Lehrstuhl muss geschaffen werden.

Einen Monat bevor die Enquete bei uns stattfand, hat der Niederländische Senat in Artikel 293 des holländischen Strafgesetzbuches beschlossen:

"1. Wer einen anderen Menschen auf dessen ausdrückliches und ernsthaftes Verlangen hin tötet, wird mit Gefängnisstrafe bis zu zwölf Jahren ... bestraft.

2. Die im ersten Absatz bezeichnete Tat" – nämlich das Töten eines Menschen – "ist nicht strafbar, wenn sie von einem Arzt begangen worden ist, der dabei die Sorgfaltskriterien ... erfüllt und den kommunalen Leichenbeschauer ... informiert hat."

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Solch ein Gesetz wurde in einem EU-Mitgliedsland mit Mehrheit beschlossen! Der Arzt hat die Lizenz zum Töten erteilt bekommen, rechtlich abgesichert. Er braucht nur den Leichenbeschauer zu verständigen und Sorgfaltskriterien zu erfüllen. – Davon nimmt unser Haus geschlossen Abstand. Die Enquete war erfolgreich, und ich hoffe, dass auch der Entschließungsantrag in seiner Umsetzung erfolgreich sein wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.00

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steibl. Ihre Redezeit ist wunschgemäß auf 10 Minuten eingestellt. – Bitte.

17.01

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, bevor ich meine eigentliche Rede halte, ein paar Worte zu den Ausführungen meiner Vorredner.

Wenn es darum geht, die Vaterschaft für ein Kind festzustellen, so muss ich sagen, es gehören auch Mütter dazu. Und gerade die Frauen von der ÖVP-Fraktion, insbesondere Kollegin Edeltraud Gatterer, waren diejenigen, die schon vor fünf Jahren dieses Thema aufbereitet haben, dieses Thema eingebracht haben. Wir sind dankbar dafür, dass es jetzt, in der Zeit dieser Regierung, gelungen ist, mit Bundesminister Bartenstein und Bundesminister Haupt diese Thematik so weit zu bringen, dass sie nun endgültig "geboren" wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute im Hohen Haus über Aspekte einer humanen Sterbebegleitung in Österreich reden, so setzen wir damit ein Zeichen. Wir zeigen uns soli


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite