Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 63

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Ich sage das auch auf Grund einer eigenen, sehr persönlichen Erfahrung, die ich gemacht habe, als meine Großmutter starb. Sie starb im Krankenhaus, aber auch dort nicht unter Ausnützung aller Gerätemedizin. Sie war krebskrank. Ihre Schmerzen wurden eingedämmt. Sie wurde hervorragend gepflegt, auch heutzutage schon. Und sie starb im Krankenhaus im Kreise ihrer Familie. Sie war vorher bereits einige Wochen ohne Bewusstsein, und vielleicht hätte man in den Niederlanden davon ausgehen können, dass sie hätte getötet werden wollen.

Meine Großmutter ist im Kreise von zehn Enkelkindern und ihres Mannes dann noch ein einziges Mal aufgewacht, hat die Augen aufgemacht, uns alle angeschaut und hat zu ihrem Mann gesagt: "Vati, sag den Kindern, sie sollen nicht traurig sein, das Leben ist schön. Und außerdem, Vati, ich würde dich wieder nehmen!"

Das Einzige, was ich mir beim Gedanken an den eigenen Tod immer überlegt habe, war: Ich möchte so sterben können, im Rückblick auf ein erfülltes Leben. – Und ich hoffe, dass wir das mit unserem heutigen Entschließungsantrag sehr vielen Menschen ermöglichen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.54

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Freigaßner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

17.54

Abgeordnete Evelyn Freigaßner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich bin sehr froh darüber, dass hier ein Vier-Parteien-Antrag zustande gekommen ist, denn gerade die Sterbenden sowie deren Angehörige bedürfen über alle Parteigrenzen hinweg unserer uneingeschränkten Solidarität. Herr Grünewald! Im Gegensatz zu Ihnen freut es mich als Katholikin, dass der ökumenische Rat der Kirchen Österreichs den Konsens zur Sterbebegleitung und die dazu erarbeiteten Begleitmaßnahmen als vorbildlich bezeichnet hat.

Wie wir heute schon öfters gehört haben, bedeutet Palliativmedizin, weitgehend schmerzfrei und bei klarem Verstand bis zum Ende zu leben. Die palliativmedizinische Versorgung darf daher nicht nur im Krankenhaus und zu Hause angewendet werden, sondern – und das ist mir besonders wichtig – sie muss auch zum Standard eines jeden Pflegeheimes gehören.

Aber nicht nur die Schmerzbekämpfung darf hier im Vordergrund stehen. Es bedarf auch pflegerischer, psychischer, seelsorgerischer und sozialer Maßnahmen, die zu einem großen Teil vom Hospizdienst rund um die Uhr abgedeckt werden und in Verbindung mit der Palliativmedizin eine hohe Lebensqualität gewährleisten.

Ich sehe es daher als dringend notwendig an, den im Entschließungsantrag geforderten österreichweiten Hospizplan so rasch wie möglich zu erarbeiten und in die Tat umzusetzen, wobei mir der mobile Hospizdienst besonders am Herzen liegt, da er den Schwerstkranken in ihrer letzten Lebensphase den für sie so wichtigen Verbleib in der häuslichen Umgebung ermöglicht.

Da ich selbst aus einem Pflegebereich komme und weiß, wie schwer dieser Dienst ist und unter welchen Bedingungen er oft durchgeführt werden muss, möchte ich mich bei allen Pflegenden im mobilen Dienst, in den Pflege- und Altersheimen, in den Krankenhäusern und natürlich auch bei den Angehörigen für ihren persönlichen Einsatz, ihre Fürsorge und die Begleitung der Menschen auf ihrem letzten Weg recht herzlich bedanken. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.57

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich Folgendes bekannt geben:

Auf Anregung des Herrn Abgeordneten Khol habe ich mir das Protokoll der Rede der Frau Abgeordneten Silhavy kommen lassen. Nach dieser Rede der Frau Abgeordneten Silhavy hat


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