Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 79

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Strafbarkeit angeschlossen werden sollte. – Reine Willkür, meine Damen und Herren! Auf solch ein Gesetz braucht man nicht stolz zu sein.

Frau Außenministerin, ich muss Ihnen sagen, ich habe auch nicht verstanden, dass Sie das eigentlich unkontrolliert haben durchgehen lassen! Wenn Kollege Großruck hier von Anstand und von Würde spricht, so kann das doch nicht bedeuten, dass man sich nicht mit der Verantwortung eines einzelnen Ministers einer Regierung auseinander setzen darf!

Wenn ich mir nur anschaue, mit welchem Dilettantismus – das ist noch ein milder Ausdruck – in der Sache Genua vorgegangen wurde: Sie haben nicht davor zurückgescheut (Unruhe im Saal – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen), durch die Bekanntgabe von völlig irrelevanten Verwaltungsdaten Personen, Österreicherinnen und Österreicher, im Ausland zu gefährden! Frau Außenministerin, ich glaube nicht und ich möchte nicht unterstellen, dass es Ihre Absicht war; es war möglicherweise auch Unkenntnis, aber es ist beides gleichermaßen gefährlich. – Das sind eben Dinge, die man hier sagen muss! Da geht es nicht um charmant oder nicht charmant, sondern da geht es einfach um eine Gefährdung der Österreicherinnen und Österreicher im Inland oder im Ausland. Das ist der Punkt, Herr Kollege Großruck, und das muss man zur Kenntnis nehmen.

Der Gesetzentwurf in der nunmehr vorliegenden Form ist bedauerlicherweise auch nicht wirklich konsistent, und ich frage mich schon, warum der Weg hin zu einer Ausschussfeststellung, dass die Journalisten jedenfalls mit diesem Gesetz nicht getroffen werden sollen, denn gar so unüberwindbar war. Was wäre das Verwerfliche daran gewesen, eine Ausschussfeststellung – nur eine Ausschussfeststellung! – zu treffen und in diese das hineinzuschreiben, was Sie alle, auch Klubobmann Khol, in diesem Zusammenhang immer wieder feststellen? Wenn das wirklich Ihre Absicht gewesen wäre, was Sie auch beim § 56 Strafprozessordnung vorgeben, dass es nämlich nicht die Journalisten treffen soll, dann hätten Sie mit dieser kleinen Feststellung so viel Sicherheit in diese Debatte gebracht, dass es uns vielleicht eher möglich gewesen wäre, diesem Gesetz zuzustimmen. – So ist der Geist, der hinter dem Gesetz weht, ganz eindeutig der, der auch hinter dem Militärbefugnisgesetz und all den anderen repressiven Gesetzen steht.

Meine Damen und Herren! Es bleibt Ihnen vorbehalten, weiterhin auf dieser Welle zu fahren. Das Bild erspare ich mir, Herr Khol – es ist ein Synonym dessen, wofür Sie stehen. Ich denke, es ist Ihnen klar, warum wir hier nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek.

Ich bitte gleichzeitig, den Lärmpegel ein bisschen zu senken! Es ist sonst für den Redner sehr schwierig, sich verständlich zu machen. (Abg. Dr. Khol: Das gelingt dem "Eurolim" auch nicht, wenn es ruhig ist!)

19.00

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoch geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen! Die Opposition hat sich in der Diskussion beinahe ausschließlich mit dem befasst, was nicht im Gesetz steht. Ich werde mich mit dem beschäftigen, was im Gesetz steht. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Geschätzte Damen und Herren! Wir leben im Informationszeitalter, in einer Zeit, in der verlangt wird, Informationen in Sekundenschnelle abrufbar zu haben. Diese schnelle Verfügbarkeit von Informationen, auch sehr vertraulichen Informationen, die global von verschiedenen Stellen abrufbar sind, erfordert internationale Standards für die Sicherheit dieser Dokumente. Ziel dieses Informationssicherheitsgesetzes ist die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen Österreichs zur sicheren Verwendung von klassifizierten Informationen im Bereich der Dienststellen des Bundes. Internationale Zusammenarbeit im Kommunikationsbereich setzt klare gesetzliche Vorgaben, gegenseitiges Vertrauen und Informationssicherheit voraus. Dieses Gesetz bereitet somit die Grundlage für eine reibungslose Zusammenarbeit über die Grenzen Österreichs hinaus.


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