Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 81

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Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

5. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (763 der Beilagen): Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) (932 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Zum Vorbringen einer Berichtigung erteile ich Herrn Abgeordnetem Donabauer das Wort. – Bitte.

Berichterstatter Karl Donabauer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bringe folgende Berichtigung zum Ausschussbericht 932 der Beilagen vor (Unruhe im Saal – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen):

Auf Seite 2 hat beim Abstimmungsergebnis die Wortfolge "mit Stimmenmehrheit" zu entfallen.

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Danke, Herr Berichterstatter.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. Ich erteile es ihm.

19.07

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Vorneweg: Wir stimmen der Artikel-15a-Vereinbarung mit Niederösterreich betreffend die Patientencharta zu, zumal wir ja auch schon in der Vergangenheit gleich lautenden Vereinbarungen mit den Bundesländern Kärnten, Oberösterreich, Steiermark und Burgenland zugestimmt haben.

Die Diskussionen über die Weiterentwicklung und Kodifizierung der Patientenrechte dauert schon seit Jahren an. Es hat sich gezeigt, dass die Ursachen der Probleme nicht in fehlenden Patientenrechten bestehen, sondern im Bereich der Durchsetzbarkeit bereits gesicherter Rechte liegen, weil sich die Rechte auf eine Vielzahl von Bundes- und Landesvorschriften verteilen.

Diese Patientencharta fasst nunmehr die bestehenden Regelungen aus Zivil- und Anstaltenrecht zusammen, sodass diese damit auch verständlicher werden.

Auch wenn die Patientencharta eine Verbesserung bedeutet, werden wir Sozialdemokraten dennoch weiterhin an einer bundeseinheitlichen Regelung festhalten, die jedenfalls breiter, tiefer und konkreter sein soll, sodass die Patientenrechte für alle Patienten in Österreich, von Vorarlberg bis zum Burgenland, gleich sind.


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