Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 103

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Konsumenten angewandt, garantiert das eine bessere Lebensmittelsicherheit als die heutigen Einsatzmethoden.

Sie haben auch die Abänderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf hinsichtlich der Strafen angesprochen. Ich bin nicht damit durchgekommen, Mindeststrafen einzuführen, weil das der österreichischen Philosophie des Rechtsstaates widerspricht. Es gibt keine Mindeststrafen, ist mir vom Justizministerium mitgeteilt worden, sondern die Festsetzung von Mindeststrafen ist Angelegenheit des jeweiligen Richters, der von Fall zu Fall in entsprechender Weise urteilt. Dafür bin ich aber auch mit dem Herrn Justizminister übereingekommen, dass Fachleute aus der Humanmedizin die Richter auf der nächsten Richtertagung über Medikamentenzwischenfälle und Allergien informieren werden, sodass bei den Richtern vielleicht ein höheres Bewusstsein über den Schaden, der an der Humangesundheit angerichtet wird, herbeigeführt wird, als es zurzeit in den minimalen Strafen, die verhängt werden, zum Ausdruck kommt.

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass auch in den Tiergesundheitsdiensten, so wie sie heute konzipiert sind, auf allen Landesebenen und im Bundestiergesundheitsdienst die Arbeiterkammer als Konsumentenorganisation mit eingebunden ist, weil es mir als Minister ein großes Anliegen ist, dass dieser wichtige Teilbereich geregelt ist.

Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass im Tierarzneimittelkontrollgesetz steht, dass der Bundesminister für Gesundheit die Kompetenz zur Anerkennung der Tiergesundheitsdienste hat und nicht mehr die Tierärztekammer. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass derzeit die Tierärztekammer auf Landesebene die Tiergesundheitsdienste anerkannt hat, und ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass trotz der Missstände nur in einem einzigen Fall eine Tierärztekammer, nämlich jene von Niederösterreich, dem Tiergesundheitsdienst quasi gekündigt und dann die Arbeiterkammer für den Konsumentenschutz hineingenommen hat. Dort, wo es auch Missstände gab, nämlich in Oberösterreich und in der Steiermark, haben die Tierärztekammern von ihrem Recht nicht Gebrauch gemacht.

Ich meine daher, im Gegensatz zur Auffassung meiner Kammer, dass der Gesundheitsminister den Konsumentenschutz vermutlich effizienter durch das Mittel der Aufkündigung vertreten wird als die Kammer, die, wie Sie richtigerweise gesagt haben, durchaus unterschiedliche Interessenlagen bei der Anerkennung, der Nichtanerkennung und der Aufhebung von Missständen hat. Ich meine daher, dass ich mit Fug und Recht von einer Verbesserung für den Konsumenten spreche, auch wenn mich die Tierärztekammer, meine eigene Kammer, in diesem Punkt heftig kritisiert. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich bin der Auffassung, dass die Interessenlage eines Gesundheitsministers eine bessere ist, um den Konsumentenschutz zu gewährleisten, als die Interessenlage jener, die im System heute tatsächlich die ausschließliche Entscheidungsmacht über Anerkennung oder Nichtanerkennung haben. (Abg. Dr. Khol: Ein schöner Schluss!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Vergessen Sie auch nicht, dass es eine Haftungsfrage gibt. Jener, der die Medikamente abgibt, der die Diagnose stellt und der die Behandlung vor Ort überwacht, der eintragen und Vorgänge nachvollziehbar machen muss, wird nach wie vor das geschulte Organ, der Tierarzt sein. Einen Unterschied gibt es allerdings zur gegenwärtigen Lage: Die "Autobahntierärzte" werden sich schwer tun, nicht mehr straffällig zu werden, denn diese werden nicht in der Lage sein, im Betrieb, vor Ort die Protokolle auszufüllen, anwesend zu sein, die Diagnosen zu stellen und die Hygiene zu überprüfen, weil sie eben üblicherweise woanders ihre Medikamente verteilt haben. Mit diesem Gesetz werden sie schlussendlich nicht nur strafwürdig, sondern auch ihren Beruf verlieren, wenn sie so weiterarbeiten wie bisher. Ich glaube daher, dass dieses Gesetz den Tierschutz und auch den Konsumentenschutz vollinhaltlich berücksichtigt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich sehe aber ein, dass manche, die heute an dieser Situation gut verdienen, durchaus die Medien und auch die Abgeordneten der beiden Parlamentsparteien der Opposition unter dem Vorwand anderer Gründe bemühen und eigentlich etwas anderes meinen, als sie vorgeben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

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