Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 62

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fall heißt nicht "Ja" zu den finanziellen Wünschen! Nur, damit das klargestellt ist für das Protokoll! – Volksanwalt Mag. Stadler: Das haben wir aber schon so aufgefasst!)

11.07

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Volksanwalt Mag. Stadler. – Bitte.

11.08

Volksanwalt Mag. Johann Ewald Stadler: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich, bevor ich auf den in Verhandlung stehenden Bericht zu sprechen komme, kurz auf die bisherige Debatte eingehe.

Herr Staatssekretär außer Dienst Dr. Wittmann – er ist, soweit ich das überblicke, derzeit nicht im Saal; ich hoffe, er kann mich trotzdem hören – hat ein Gerichtsverfahren angeschnitten, in welchem ich als Zeuge geladen war. Ich danke ihm dafür, dass er das gebracht hat – ich empfinde das nicht als einen Versuch zur Begleichung einer offenen Rechnung, aber wenn es ein solcher gewesen wäre, ist er danebengegangen.

Der Hintergrund ist, meine Damen und Herren, dass ich als Parlamentarier von einem ehemaligen sozialistischen Funktionär Informationen bekommen habe und ich nicht bereit war, vor Gericht den Namen dieses sozialistischen Funktionärs zu nennen. Es gibt in Ihren Reihen, meine Damen und Herren von der SPÖ, den einen oder anderen Abgeordneten, der noch weiß, worum es damals gegangen ist.

Ich habe – wie schon vorher als Abgeordneter zum Vorarlberger Landtag – immer die Auffassung vertreten, dass es einem Bürger möglich sein muss, sich an seinen gewählten Abgeordneten zu wenden, auch wenn er früher einer anderen Partei angehört hat, und dass der Bürger ein Recht darauf hat, dort zu sagen: Ich sage Ihnen etwas, aber Sie müssen mir garantieren, dass Sie mich nicht "auf den Markt schmeißen"! – Und das habe ich auch immer so gehalten.

Ich sage das – und deshalb bin ich Abgeordnetem Wittmann für seine Ausführungen besonders dankbar –, weil sich der Bürger auch in Zukunft darauf verlassen kann, dass, wenn er bei einer Vorsprache bei Volksanwalt Stadler etwas sagt und um Vertraulichkeit ersucht, diese Vertraulichkeit auch garantiert ist! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der Bürger kann sich, glaube ich, erwarten, dass er sich darauf verlassen kann, dass er – und das ist bei nur wenigen Stellen in diesem Land so – die Dinge vortragen kann, ohne gleich befürchten zu müssen, deswegen vor den Kadi zitiert zu werden. Zumeist sind es nämlich nicht die Mächtigen, die kommen, um sich einem Abgeordneten oder Volksanwalt anzuvertrauen, sondern es sind die Wehrlosen, zumeist jene, die unter die Räder gekommen sind.

Hinsichtlich meiner politischen Gesinnung habe ich früher nie einen Zweifel offen gelassen, bin dafür meistens auch gewählt worden, und lasse auch jetzt keinen Zweifel offen. Ich frage auch nirgends nach, ob ich meine politische Gesinnung zu ändern hätte, nur weil ich in eine neue Funktion gekommen bin. Ich habe schon bei früherer Gelegenheit gesagt, dass ich mit meiner Wahl zum Volksanwalt weder geschlechts- noch gesinnungslos werde.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Ausführungen hinsichtlich der Aktenvorlage habe ich nicht ganz nachvollziehen können. Ich vermute einmal, dass der Herr Abgeordnete dabei einige Dinge durcheinander gebracht hat. Ich habe mir nämlich Akten kommen lassen, und das ist ein verfassungsmäßig garantiertes Recht der Volksanwälte. Ich empfehle in diesem Zusammenhang Herrn Dr. Wittmann einen kurzen Blick in unsere Bundesverfassung.

Ich habe mir Akten kommen lassen, wie das in der Volksanwaltschaft übrigens Routineangelegenheit ist, um einmal nachzuprüfen, nach welchen objektiven Kriterien etwa die Generalprokuratur Beschwerden zur Wahrung des Gesetzes einbringt oder verweigert, denn das ist nämlich nicht nachvollziehbar, nicht nachprüfbar und auch nicht einmal erahnbar, ohne dass man sich den Originalakt zu Gemüte führt.


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