Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 91. Sitzung / Seite 88

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nicht nur Kriegsteilnehmer, anspruchsberechtigt sind österreichische Staatsbürger mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland genauso wie ehemalige Wehrmachtsangehörige, die in Gefangenschaft geraten sind, aber auch Zivilpersonen, die während der Besetzung Österreichs durch die alliierten Mächte von einer ausländischen Macht aus politischen oder militärischen Gründen im Inland festgenommen wurden oder sich als politisch Verfolgte im Sinne des Opferfürsorgegesetzes außerhalb des Gebietes der Republik Österreich befanden und von einer ausländischen Macht angehalten wurden. Die Gefangenschaft muss mindestens drei Monate gedauert haben.

Laut Ludwig-Boltzmann-Institut wird dies zirka 52 000 Personen betreffen. In der Regel werden diese eine monatliche Entschädigungszahlung in der Höhe von 15 € oder 200 S – das ist der überwiegende Teil – bis zu 36 € oder 500 S, abhängig von der Dauer der Gefangenschaft, bekommen.

Das ist zwar nicht sehr viel, sehr geehrte Damen und Herren, aber schließlich und endlich eine kleine Anerkennung für das erlittene Leid von Personen, die in ihren jungen Jahren an einem Krieg teilnehmen mussten, den keiner von ihnen gewollt hat, und in Gefangenschaft geraten sind und Österreich wieder aufgebaut haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.54

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Bedauerlicherweise erteile ich nunmehr Herrn Abgeordnetem Haigermoser das Wort. Es wird nämlich seine Abschiedsrede sein, nach nahezu zwei Jahrzehnten hier im Nationalrat. – Vorsorglich werde ich während seiner Ausführungen den Vorsitz an Präsident Fasslabend übergeben, damit dieser dir deinen letzten Ordnungsruf erteilt. (Heiterkeit.)

12.55

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Hohes Haus! Ich werde mich bemühen, diesen letzten Ordnungsruf nicht einzufangen, wenn ich das so sagen darf, und mich bemühen, ein paar Gedanken zu entwickeln. Das sei mir gestattet, quasi als "Branchenübung", die wir bis dato gelebt haben.

Zu diesem Tagesordnungspunkt Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz möchte ich unter anderem anmerken, dass ich froh und glücklich bin, dass ich dazu meine letzte Rede halten kann, weil es eine späte symbolische Abgeltung ist für Leid, das diese geschundene Generation erlitten hat.

Ich möchte an dieser Stelle Bundeskanzler Dr. Schüssel für seinen Einsatz herzlich danken, den er jüngst bei seinem Staatsbesuch in Russland erbracht hat, wo er mit Putin vereinbart hat, dass die Stalin-Unrechtsurteile revidiert werden. Herzlichen Dank, Herr Bundeskanzler! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Alles Ereignisse, werte Kolleginnen, werte Kollegen, die natürlich einen Vorlauf haben. Es ist ein langer Marsch, zu solchen Ergebnissen zu kommen. Und wenn ich heute von einigen hundert Reden, die ich in diesem Haus halten durfte, meine letzte halte, dann darf ich mir, Herr Präsident, die "künstlerische Freiheit" – unter Anführungszeichen – herausnehmen, einige Sätze mir selbst und uns allen mitzugeben, nicht beckmesserisch, sondern auch nachdenklich.

Ich erlaube mir auch, jedem Mitglied dieses Hohen Hauses persönliches, gesundheitliches Wohlergehen zu wünschen. Politisch muss ich diese Wünsche etwas einschränken. Politisch erlaube ich mir, dieser Reformkoalition aus Freiheitlichen und ÖVP Wohlergehen zu wünschen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich glaube, dass unser Land zu schön und zu lebenswert ist, als es einer rot-grünen Koalition zu übergeben. Das bundesdeutsche Beispiel spricht ja Bände hiefür, meine Damen und Herren. Wir brauchen nicht mehr Arbeitslose und mehr Schulden, wir brauchen nicht weniger Unternehmen und mehr Konkurse – wir brauchen den Aufbruch, den diese Bundesregierung symbolisiert, meine Damen und Herren! (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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