Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 174

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Zukunft einfach nicht mehr zu machen. Das ist kein Niveau, wie man hier im Hause miteinander umgehen kann. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dietachmayr. )

Es ist ein wichtiges Umweltgesetz, es hätte vielleicht sogar einen Unterausschuss und auch eine ausführliche Debatte verdient. Was sich wie ein roter Faden durch dieses Gesetz zieht, was bei vielen Umweltgesetzen in den letzten Monaten der Fall war und was mich besonders stört, ist eine Kultur der Entrechtung von Nachbarn und Anrainern, eine Kultur, dass man versucht, Mitsprache hinauszudrängen und dadurch übersieht, dass Mitsprache die Kontrolle und gleichzeitig auch die Qualität von Entscheidungen erhöht.

Deswegen ist es meiner Auffassung nach sehr, sehr bedauerlich, dass unter dem Titel "Vereinfachung, Rechtszusammenführung und Abbau von zersplitterten Rechtsvoraussetzungen" im Wesentlichen die Ausschaltung von Nachbarn verstanden wird und dass jetzt in diesem Bereich die Nachbarn sowohl im vereinfachten Verfahren als auch im Anzeigeverfahren ausgeschlossen sein sollen, dass auch der Umweltanwalt bis auf einige wenige Ausnahmen beim gewöhnlichen Verfahren keine Mitsprache mehr haben soll, und zwar in vielen Bereichen, wo es jetzt ganz große Probleme in der Praxis gibt.

Ich erinnere nur an Anlagen, die Tiermehl verbrennen, in deren Umgebung bei der Bevölkerung und bei den Anrainern große Verunsicherung da ist. Da wird ausschließlich im Versuchsbetrieb gearbeitet, und in der Regierungsvorlage beziehungsweise in einem der Abänderungsanträge war der Vorschlag enthalten, im Versuchsbetrieb zumindest dem Umweltanwalt – also nicht den Nachbarn, nur dem Umweltanwalt – Parteistellung zu geben. Auch das ist wieder "gekillt" worden. Meiner Meinung nach ist das nicht nachvollziehbar, sachlich auch nicht gerechtfertigt und ein Armutszeugnis für das Verständnis von Mitsprache und Kontrolle bei umweltgefährdenden Anlagen. (Beifall bei den Grünen.)

Einer unser großen Kritikpunkte: Vereinfachung heißt nicht Ausschalten der Nachbarn und Entrechtung der Umweltanwaltschaften. Das ist ein großes Missverständnis, und das lehnen wir ab.

Es ist auch der Versuch unternommen worden, zersplitterte Zuständigkeiten zu konzentrieren und so etwas wie ein zusammengefasstes Genehmigungsverfahren zu schaffen. Was mich etwas befremdet, ist, dass nach wie vor Zersplitterungen aufrecht sind, die bestimmte Privilegien darstellen. Für mobile Anlagen zum Beispiel wird die Genehmigungspflicht vorerst ausgegliedert und soll erst über Verordnung geregelt werden. Das ist ein klassisches Entgegenkommen für diese vielen Anlagetypen, bei denen eine völlig normale Genehmigung eigentlich ein Gebot der Stunde wäre.

Was ich auch nicht verstehen kann, ist, dass bei diesen zersplitterten Zuständigkeiten noch immer Ausnahmen für bestimmte Anlagen bestehen, die nach wie vor bei der Gewerbebehörde, beim Wirtschaftsminister verbleiben, wobei wir genau wissen, dass hier ein besonders niedriges Niveau von Mitsprache und Standards gegeben ist.

Und was mich auch sehr stört, ist, dass bei diesen Gesetzen am Anfang in den Zielparagraphen immer große Worte verkündet werden, zum Beispiel Nachhaltigkeit, dass sich aber dieses große Worte dann in keiner einzigen konkreten Umsetzung im Gesetz wiederfindet. Ein Beispiel: Vorne steht Nachhaltigkeit, aber hinten bei den Genehmigungsvoraussetzungen für eine Müllbehandlungsanlage finden sich keine konkreten Ausformulierungen dieses Nachhaltigkeitsprinzips.

Das ist etwas, was auch in anderen Gesetzen ähnlich ist – zum Beispiel im Forstgesetz –, und ich sehe das als einen ziemlichen Etikettenschwindel an, über das Gesamtgesetz das Thema Nachhaltigkeit drüberzustülpen, was sich aber dann in den konkreten Ausführungen in keinerlei Form wiederfindet. Das ist den Geboten, denen wir heutzutage unterliegen, nicht genügend.

Es gibt auch ein paar Punkte, die mit dem Verfassungsgerichtshof nicht im Einklang sind.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite