Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 196

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geordneten der Freiheitlichen. – Abg. Silhavy: Dann müssen wir aber aufhören mit der Vertagung der Vertagung! Das ist Gesprächsverweigerung!)

19.57

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

19.58

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kollegin Silhavy, ich bin gerne gesprächsbereit, aber wenn ich die Abänderungsanträge, die Sie jetzt angekündigt haben, nicht kenne, dann kann ich denen auch nicht zustimmen, nicht wahr? Wie bereits Kollege Feurstein gesagt hat: Wenn Sie das im Sozialausschuss vorgebracht hätten, hätten wir darüber sicherlich sprechen und vielleicht auch den einen oder anderen Punkt umsetzen können. Sonst wird das eben auf die nächste Sozialausschusssitzung verschoben, und wenn es günstige Änderungen sind und es Vorteile für Arbeitnehmer und die Bevölkerung gibt, dann sind wir sicherlich nicht abgeneigt, dem zuzustimmen. (Abg. Silhavy: Herr Kollege Dolinschek! Wir haben ja den Abänderungsantrag gerade erst eingebracht!)

Ihren Abänderungsantrag kenne ich nicht, Frau Kollegin Silhavy! – Und wenn Sie mir jetzt gestatten, auf den Inhalt des Betriebspensionsgesetzes und des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes einzugehen, so möchte ich das in aller Kürze tun. (Abg. Silhavy: Natürlich!)

Im Rahmen der Steuerreform 2000 wurde für Beitragsleistungen von Arbeitnehmern für ihre private Pensionsvorsorge neben der Möglichkeit der Sonderausgaben eine zusätzliche steuerliche Begünstigung geschaffen. Die Prämienbegünstigung für Arbeitnehmerbeiträge zur privaten Pensionsvorsorge bis zu 1 000 € auszuschöpfen, ist insbesondere Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen und dadurch natürlich auch niedrigen Arbeitgeberbeiträgen nur sehr beschränkt möglich, denn die Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe der 50 Prozent-Finanzierung der Pensionskassenzusagen durch Arbeitgeberbeitragsleistungen ist dieser Klientel nicht möglich. Durch diese Regierungsvorlage wird es für die Arbeitnehmer möglich, die steuerliche Begünstigung voll auszuschöpfen, und dadurch können sie das auch bei geringen Einkommen und dadurch auch geringen Arbeitgeberbeiträgen lukrieren. Damit haben wir jetzt die Gelegenheit, eine wesentliche Verbesserung für Personen mit geringem Einkommen durchzusetzen, und ich nehme auch an, dass viele Arbeitnehmer das Angebot annehmen werden.

Zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz: Es beinhaltet das Diskriminierungsverbot für befristete Dienstverträge. Sie, Frau Kollegin Silhavy, haben ja schon angeschnitten, dass Arbeitnehmer mit befristeten Dienstverträgen gegenüber Arbeitnehmern mit unbefristeten Dienstverträgen nicht benachteiligt werden dürfen. Das ist eine wesentliche Verbesserung. Weiters hat der Dienstgeber Arbeitnehmer mit befristeten Dienstverträgen über im Betrieb frei werdende unbefristete Dienstverträge zu informieren. Das muss schriftlich geschehen, natürlich auch durch Aushang auf dem schwarzen Brett und so weiter.

Das Gesetz beinhaltet aber auch die gesetzliche Verankerung der Informationspflicht von Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung beim Übergang von Unternehmungen oder Betriebsteilen. Auch in solchen Unternehmen besteht jetzt die Verpflichtung, dass der Veräußerer oder der Erwerber die vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer im Vorhinein zu informieren hat über den geplanten Zeitpunkt des Übergangs, den Grund des Übergangs, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für Arbeitnehmer sowie die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen.

Für Abfertigungsansprüche und Betriebspensionen haftet der Veräußerer fünf Jahre nach Betriebsübergang in der Höhe beziehungsweise mit jenem Beitrag, der dem fiktiven Abfertigungsanspruch zum Zeitpunkt des Überganges entspricht. Das ist eine faire Lösung, meine ich, und dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft und gilt für alle Betriebsübergänge nach dem 30. Juni 2002. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.01

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.


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