Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 204

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Abgeordneten der Regierungspartei wirklich stolz, denn wir machen für die Arbeitnehmer Nägel mit Köpfen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.29

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

20.29

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Eine Vorrednerin, Frau Abgeordnete Steibl, hat gemeint, Herr Bundesminister Bartenstein arbeite mit Herz und Verstand. – Ich möchte dem zustimmen, es verhält sich wirklich so. Sie hat jedoch den Satz nicht fortgesetzt, daher ergänze ich jetzt: Primär für die Wirtschaft arbeitet er sicherlich mit Herz und Verstand. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist der Unterschied zu uns: Wir Sozialdemokraten arbeiten mit Herz und Verstand für die Menschen und für die Arbeitnehmer dieses Landes! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kopf. )

Sehr verehrte Damen und Herren! Bei dieser Novelle des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes geht es unter anderem auch um die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Verkauf beziehungsweise bei einem Eigentümerwechsel ihres Betriebes. Viele Beispiele in der Praxis zeigen, dass bei einem Betriebsübergang oft versucht wird, die arbeits- und lohnrechtlichen Standards zu senken, und deshalb ist der Informationsschutz eine entsprechend wichtige Bestimmung in diesem Gesetz. Die Wahrung von Ansprüchen hängt eng mit der Informationsqualität zusammen, und da reicht eben eine Information nur am schwarzen Brett, wie wir es gerade gehört haben, nicht aus.

§ 3a regelt diese Informationspflicht gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern, allerdings nicht in der Qualität, wie wir sie für notwendig erachten. Nicht nur die betrieblichen Interessenvertretungen, sondern die Information an jeden Arbeitnehmer ist da notwendig, und zwar schriftlich und, wie schon gesagt, nicht nur durch Aushang im Betrieb.

Deshalb möchte die sozialdemokratische Fraktion mit einem Abänderungsantrag die erforderliche Qualität dieser Gesetzesstelle sicherstellen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Sozialausschusses (1025 der Beilagen) über die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Nach § 3 wird folgender § 3a samt Überschrift eingefügt:

"Informationspflicht

§ 3a. Der Veräußerer und der Erwerber haben die vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer im Vorhinein über

1. den Zeitpunkt beziehungsweise den geplanten Zeitpunkt des Übergangs,

2. die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen eines Übergangs für die Arbeitnehmer einschließlich allfälliger Änderungen der Geltung von Normen des kollektiven Arbeitsrechtes sowie


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