Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 205

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3. die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen

schriftlich zu informieren.

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Ich lade nochmals die anderen Fraktionen des Hohen Hauses ein, im Sinne der Arbeitnehmer unseres Landes diesem unserem Antrag zuzustimmen! (Beifall bei der SPÖ.)

20.32

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Materie und daher auch mit zur Debatte beziehungsweise dann zur Abstimmung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. – Bitte.

20.32

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Gestatten Sie, dass ich einige Anmerkungen zur Novelle zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz mache.

Zunächst möchte ich auf die Ausführungen des Kollegen Öllinger kurz eingehen, der kritisiert hat, dass die Rahmenvereinbarung hinsichtlich der Kettenarbeitsverträge nicht umgesetzt wird. – Ich darf Ihnen mitteilen, dass es in Österreich seit Jahrzehnten im Zusammenhang mit § 879 ABGB eine gefestigte Judikatur gibt: Bereits der zweite befristete Arbeitsvertrag gilt als sittenwidrig, und daher war es nach Ansicht aller Experten nicht notwendig, in Österreich diesbezüglich eine zusätzliche gesetzliche Bestimmung festzulegen. Ich bitte auch Sie, das zur Kenntnis zu nehmen! Wenn Sie mit irgendeinem Arbeitsrechtsexperten reden, dann wird er Ihnen diesen Standpunkt gerne bestätigen.

Ich darf aber auch zum Kollegen Horn – ich weiß nicht, ob es eine Jungfernrede war – eine kleine Anmerkung machen. Herr Kollege! Sie haben hier davon gesprochen, dass die Arbeitsplätze unter dieser Regierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel purzeln. – Ich darf Sie daran erinnern: Es hat noch nie so viele unselbstständige Arbeitnehmer in Österreich wie gerade unter dieser Bundesregierung gegeben, und das ist der Beweis dafür, dass diese Bundesregierung eine sehr erfolgreiche Wirtschaftspolitik für dieses Land zu machen imstande ist! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Edler. )

Mein Vorredner Dr. Mitterlehner hat schon darauf hingewiesen, dass bereits bei Inkrafttreten des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes heftig kritisiert wurde, dass bei der Richtlinienumsetzung nicht nur ein "golden plating", sondern – wie ich sagen möchte – ein "platin plating" angewendet wurde: Wir haben weit über die Bestimmung dieser Richtlinie hinaus, die eine einjährige Befristung der Haftung vorsah, eine unbefristete Haftung für den Betriebsübergeber vorgesehen. Bereits im Jahre 1994 gab es die ersten Bemühungen, diese verfassungswidrige Bestimmung, die auch weit über alle Haftungsbestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches hinausgeht, wieder rückgängig zu machen.

Mir liegt – und das freut mich – der Brief eines Nationalratsabgeordneten vor, der bereits am 19. September 1994 einem betroffenen steirischen Unternehmer mitteilte, dass er die Bedenken wegen der fehlenden Befristung teilt und dass er in der nächsten Legislaturperiode mit aller Kraft daran arbeiten wird, diesen Missstand zu sanieren. Gezeichnet war der Brief mit: Ihr Martin Bartenstein. – Die Sanierung ist nicht in der nächsten Legislaturperiode gelungen, sondern es hat gedauert, bis Dr. Martin Bartenstein Wirtschaftsminister und Arbeitsminister dieser Republik wurde und auch diese Reparatur vornehmen konnte. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Minister Bartenstein legt Wert darauf, dass ein Betriebsübergang auch in Österreich möglich ist. Wir wissen, dass heute viele Betriebe deswegen nicht übergeben werden können, weil die Übergeber nicht in der Lage sind, Haftungen beziehungsweise Risken zu tragen. – In diesem


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