Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 166

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ses Hauses, wenn sie über Unterlagen, die Ihnen und damit der Republik zur Verfügung stehen, auch verfügen wollen, an die Privatfirmen wenden müssen? Wenn das so ist, dann klären Sie uns bitte auf! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

17.41

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer weiteren Wortmeldung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Khol gemeldet. Verbleibende Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

17.41

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Frau Kollegin Petrovic, ich möchte nur auf Ihre Verfassungsinterpretation eingehen. Ich glaube, ich habe hinreichend klargestellt, dass das, was Sie anstreben – eine Volksabstimmung über die Frage "Abfangjäger: ja oder nein?" –, nur im Wege eines Bundesverfassungsgesetzes geht, das die Neutralitätsgesetzgebung abändert. (Abg. Dr. Petrovic: Nein, nein, ganz sicher nicht! – Abg. Dr. Van der Bellen: Das ist Ihre Meinung!)

Sie wollen das nicht zur Kenntnis nehmen, denn da kämen Sie ja in die paradoxe Situation, dass Sie auf der einen Seite die Neutralität verteidigen, auf der anderen Seite diese aber abschaffen. (Abg. Edlinger: Ist das eine tatsächliche Berichtigung?) – Das ist keine tatsächliche Berichtigung, Herr Kollege Edlinger, das ist eine Wortmeldung! (Abg. Ing. Westenthaler: Ist er wieder eingeschlafen in der zweiten Reihe, der Edlinger!)

Frau Kollegin Petrovic, lesen Sie die Verfassung weiter: Artikel 44 Abs. 3 B-VG besagt, dass jede Teiländerung der Bundesverfassung dann einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, wenn es ein Drittel der Nationalratsabgeordneten verlangt. – Nur damit der Wahrheit die Ehre gegeben wird. Ihre Gaukeleien machen wir nicht mit! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundeskanzler Dr. Schüssel. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Ich bitte um Ehrlichkeit!)

17.43

Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Hohes Haus! Ich wollte auch noch zu den Wortmeldungen der grünen Fraktion Stellung nehmen, denn es war vor allem der letzte Debattenbeitrag durchaus differenzierend, und das hat mir in einer Sachdebatte gut gefallen.

Es ist – das haben Sie selbst gesagt, Frau Abgeordnete – der Unterschied bei den Verfassungsexperten-Meinungen eigentlich nur in Nuancen gegeben. Es gibt eine klare Literatur, wonach ein völkerrechtlich souveräner Staat und vor allem einer, der selber nach seiner eigenen Rechtslage neutral sein will, die Verteidigungsfähigkeit unter Beweis stellen muss. Das ist einmal völlig klar. Das heißt, das Glaubwürdigkeitsproblem haben nicht wir!

Ich bin ja der Meinung, dass wir in jeder Form – ob wir in einem Bündnis drinnen sind oder nicht – etwas zur kollektiven, aber auch zur eigenen Verteidigung tun müssen. Das Glaubwürdigkeitsproblem haben Sie von den Grünen, wenn Sie plötzlich als die Verteidiger der Neutralität in einem wichtigen Bereich sagen: Aber da brauchen wir eigentlich nichts zu tun!

Sie haben Recht, es gibt einen Spielraum. Niemand schreibt uns verfassungsrechtlich vor, ob wir 24, 30 oder nur 18 Abfangjäger kaufen müssen. Das ist nicht der Punkt. Welche Type, welche Finanzierungskonditionen, welche Gegengeschäftsmodelle – das ist alles vollkommen frei. Selbstverständlich werden wir da nach bestem Wissen und Gewissen kostengünstig und wirtschaftlich erfolgreich vorgehen.

Aber was sicher nicht geht, ist, dass wir gar nichts tun. Ich habe mir natürlich auch eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes geben lassen, die besagt: Eine dauernde Neutralität muss natürlich auch eine entsprechende Verteidigungsvorsorge einschließen, siehe Neuhold/Hummer/Schreuer: "Österreichisches Handbuch des Völkerrechts". Da der Luftraum Teil des Staatsgebietes ist, werden sich die Verteidigungsanstrengungen grundsätzlich wohl auch auf diesen erstrecken müssen. Was sich daher wirklich sehr schlecht verträgt, ist einerseits die Forderung


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