Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 188

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Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (1005 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Bundeswettbewerbsbehörde (Wettbewerbsgesetz – WettbG) erlassen und das Kartellgesetz 1988, das Strafgesetzbuch und das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes (1047 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

Zu Artikel IV

Änderung des Bundesfinanzgesetzes

1. Im Artikel IV (Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2002) wird als neue Ziffer 1 eingefügt:

"1. Im Artikel IX Abs. 1 Z. 7 wird das Datum ,30. April 2002‘ durch das Datum ,31. Mai 2002‘ ersetzt."

2. Die bisherigen Ziffern 1 und 2 im Artikel IV erhalten die Bezeichnung "2" und "3".

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Worum geht es dabei? – Es geht darum, dass der Bundesminister für Finanzen mit der Bundesfinanzgesetz-Novelle 2002 ermächtigt wurde, mit Wirkung bis längstens – so war es bisher – 30. April 2002 die Haftungen in bestimmter Höhe für nicht zu angemessenen Bedingungen versicherbare Risiken aus Schäden durch Terror oder Kriegsereignisse zu übernehmen, und zwar für österreichische Luftfahrtunternehmen sowie für österreichische Flughäfen, einschließlich der dort tätigen Dienstleistungsunternehmen.

Auf Grund einer Diskussion, die auf EU-Ebene stattfand, und zwar anlässlich des Gipfels in Barcelona, könnte es sein, dass noch ein Beschluss gefasst wird, wonach die Frist für die Haftung für derartige Schäden bis 31. Mai 2002 zu verlängern sein wird. Für den Fall, dass ein derartiger Beschluss gefasst wird, muss dem Bundesminister für Finanzen eine Verlängerung der eingegangenen Haftung möglich gemacht werden beziehungsweise müssen entsprechende Regelungen hiefür getroffen werden können.

Danken möchte ich abschließend noch den beiden Ministern für die in diesem Zusammenhang getätigte Arbeit, einschließlich der in den beiden Ministerien tätigen Beamten. Wie ich gehört habe, hat es sich dabei um eine sehr konstruktive Zusammenarbeit gehandelt, und zwar auch mit den Sozialdemokraten.

Unverständlich bleibt für mich die Tatsache, dass die Grünen – mit für mich nicht nachvollziehbaren Argumenten – dieses Gesetz nicht mittragen, und das, obwohl es dazu zunächst anders lautende Presseaussendungen seitens der Grünen gab, in denen das, was sie heute hier kritisiert haben, positiv dargestellt wurde. Aber die Gründe für dieses Rätsel werde ich wahrscheinlich nie erkunden können. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.19

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich gebe bekannt, dass der soeben eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Hofmann, Dr. Fekter, Kolleginnen und Kollegen ausreichend unterstützt ist, in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Materie und daher auch mit zur Verhandlung beziehungsweise dann zur Abstimmung steht.

Als Nächster spricht Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

19.20

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident Fasslabend! Herr Kollege Böhmdorfer! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses!


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