Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 220

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von dieser neuen Form des Wohnungseigentums in der wirtschaftlichen Größenordnung haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Da Sie sich als Praktiker geoutet haben, sage ich Ihnen noch etwas: Ein Horror für jede Verwaltung ist ein so genanntes Mischhaus, also ein Mischhaus, in dem Wohnungseigentum und Miete nebeneinander bestehen. Hier wurde endlich der Startschuss dafür gegeben, dass dieses Schreckgespenst der Verwaltung beendet wird, dass einheitliche, richtig und korrekt zu verwaltende Häuser entstehen, in denen entweder das eine oder das andere gegeben ist. Übersehen Sie das bitte nicht! Das ist eine Wohltat für die Wohnungssuchenden, und die Wohnungssuchenden werden es uns bei den nächsten Wahlen danken. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

21.25

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Mit dem Beschluss des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 werden viele sinnvolle Neuerungen gegenüber der Vorgängerregelung geschaffen. Es gibt mehr Rechtssicherheit, Verständlichkeit und auch eine stärkere Klarstellung. Auch das heutige Lob von Seiten der Opposition in vielen Bereichen bewirkt, dass wir mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz und mit dieser Mehrheit gut leben können.

Das gemeinsame Wohnungseigentum für zwei natürliche Personen auch ohne Ehe wird möglich. Herr Kollege Jarolim hat im Ausschuss gesagt, die ÖVP sei über ihren Schatten gesprungen. – Ich finde, die ÖVP ist nicht über ihren Schatten gesprungen, sondern hat Verantwortung gezeigt, und breites Eigentum ist uns wichtig. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir schaffen die Möglichkeit, bei Begründung Substandardwohnungen zu erwerben, und wir schaffen die Möglichkeit, Autoabstellplätze zu erwerben. Es gibt bei Interessenkollisionen die Möglichkeit zur Bestellung eines Eigentümervertreters, und durch diesen Eigentümervertreter werden die Interessen von Wohnungseigentümern noch besser und effizienter als bisher gewahrt. Verpflichtend ist auch die Einberufung einer Eigentümerversammlung, und zwar zweimal jährlich.

Gemäß § 31 wird es auch künftig verpflichtend sein, für notwendige Investitionen und für notwendige Auslagen Rücklagen zu bilden. Durch die Ausschussfeststellung ist auch garantiert, dass die Rücklagenbildung für die thermische Gebäudesanierung berücksichtigt werden muss. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist also mehr als sinnvoll, Maßnahmen zur Wärmedämmung zu fördern, um einerseits das Kyoto-Ziel zu erreichen und andererseits die Bauwirtschaft anzukurbeln.

Das neue Wohnungseigentumsgesetz ist ein mutiges Werk. Es ist praxisnahe, verständlich und überschaubar. Es ist an die Bedürfnisse und Anforderungen angepasst, welche sich seit 1975 sehr wohl geändert haben. Es ist nur schade, dass die Opposition nicht mitgeht und sich damit der Verantwortung entzieht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

21.28

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Mit dem Wohnungseigentumsgesetz 2002 legen die ÖVP und die FPÖ wiederum ein Gesetz vor, dass sich nahtlos in den Sozialabbau einreiht. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Das Wohnungseigentumsgesetz – auch wenn Sie noch so lachen, es ist so, meine Damen und Herren von der ÖVP und der FPÖ – verschlechtert den Kündigungsschutz für viele zukünftige Mieter.


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