Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 140

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straft den kleinen Mann, meine Damen und Herren! Das haben Sie im Parlament beschlossen. Das ist wirklich extrem. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Kollege Donabauer, der richtige Weg würde lauten: eine gemeinsame Sozialversicherung für die Bauern und die Gewerbetreibenden, eine gemeinsame Versicherung, bei der das Versicherungsrisiko gleichmäßig verteilt ist. Eine kleine Kassa, so wie die Ihre, eine kleine Sozialversicherung kann in massive Nöte kommen, wenn die Zahl der Beitragszahler ständig abnimmt. Ich verstehe zwar die eine Position, aber Ihre Lösung verstehe ich überhaupt nicht, vor allem auch deshalb nicht, weil Ihr Kollege aus Kärnten, der sehr geehrte ehemalige Nationalratsabgeordnete Georg Wurmitzer, auch in dieser Zeitung – das ist die Ringmitteilung des bäuerlichen Heimwerkes Gurk, Kärnten – auf Seite 6 mitteilt, dass diese bauernfeindliche Regelung sofort aufgehoben werden müsse. – Das ist eine Forderung eines Ihrer Landesparteiobmänner. Bitte, tun wir es doch, wir sind die Ersten, die ihn unterstützen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Kollege Gaugg, die Erhöhung der Einheitswerte im Bereich der bäuerlichen Erwerbstätigen haben wir immer abgelehnt. Das ist also völlig falsch, wenn Sie uns das unterjubeln. Auf der anderen Seite darf ich noch daran erinnern, dass Herr Ökonomierat Rudolf Schwarzböck, Präsident der Niederösterreichischen Landeslandwirtschaftskammer Folgendes verlauten ließ: Liebe Bäuerinnen und Bauern! Eine wesentliche Änderung hinsichtlich der Beitragspflicht zur bäuerlichen Sozialversicherung hat die 25. Novelle zum BSVG gebracht, die im November im Nationalrat einstimmig beschlossen wurde und am 1. Jänner 2002 in Kraft getreten ist.

Das ist Bauernfängerei, das stimmt überhaupt nicht. Weisen Sie ihn zurecht! Das sind unserer Meinung nach unlautere Mittel. Lauter ist eine Politik, die die aktiven KleinbäuerInnen, MittelbäuerInnen und von mir aus auch GroßbäuerInnen in ihrer Direktvermarktung unterstützt. Und damit komme ich auf meine zweite Rolle, auf meine Rolle als Konsumentensprecherin zu reden.

Wir wollen Direktvermarktungsprodukte, in die Vertrauen gesetzt wird. Da haben wir den direkten Zugang zum Produzenten. Da wissen wir, dass mit Zuneigung, Liebe und Sorgfalt gearbeitet wird und Lebensmittel produziert werden, und das wollen wir zu einem Preis haben, von dem sehr wohl die Landwirtschaft vor Ort überleben kann. Wir wollen nicht, dass von der eigenen Sozialversicherung 6,85 Prozent vom Umsatz zusätzlich weggenommen werden.

Ich darf Ihnen zum Schluss noch ein Beispiel vorrechnen. Ein 5-Hektar-Betrieb zahlt jährlich Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von 22 000 S, das sind 1 599 €. Wenn jetzt dieser Betrieb (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen) – bitte, das ist mein Schlusssatz – mit Mutterkuhhaltung einen Umsatz in der Höhe von 150 000 S pro Jahr, also 10 900 €, macht, dann muss man von diesem Umsatz inklusive Mehrwertsteuer 6,84 Prozent zahlen. Das sind unterm Strich ...

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Frau Abgeordnete, den Schlusssatz bitte!

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (fortsetzend): ... 10 260 S. Weg damit! – Zur Fristsetzung: ja. (Beifall bei den Grünen.)

17.29

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 626/A (E) betreffend Änderung der Pflichtversicherung und des Bewertungsgesetzes für bäuerliche Nebentätigkeiten und Direktvermarktung eine Frist bis 16. April 2002 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt . (Abg. Gradwohl: Kollege Hornegger! Was ist mit Mut? – Abg. Ing. Westenthaler: Wo sind Cap und Gusenbauer?)


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