Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 88

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Organ sind, sondern lediglich leitende Angestellte. Aber es sollte hier Klarheit geschaffen werden, damit eine hier bestehende Verunsicherung endlich beseitigt wird.

An den politischen Mehrheitsverhältnissen wird nichts geändert – das wissen Sie selbst auch am besten –, sondern es wird eine effiziente Verwaltungsstruktur ermöglicht. Das ist auch deshalb notwendig geworden – das sage ich auch an Ihre Adresse –, weil es, anders, als man sich das vor einem halben Jahr gedacht hat, eben nicht möglich gewesen ist, dass die Bürogeschäfte von den beiden leitenden Angestellten gemeinsam geführt werden. Man hat immer gedacht, dass das in der Übergangsphase der nächsten acht Monate – oder damals noch zwölf Monate – im Konsenswege der leitenden Angestellten vor sich gehen wird. Das hat nicht funktioniert.

Der Gesetzgeber ist der Einzige, der hier handeln kann. Wir handeln! Und das ist, glaube ich, im Sinne der Versicherten, der Versicherungsvertreter, der Belegschaft dort vor Ort und auch im Sinne des Steuerzahlers. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.02

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Horn. – Bitte.

14.02

Abgeordneter Josef Horn (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede möchte ich nur klarstellen, dass kein Sprecher der Fraktion der Sozialdemokraten behauptet hat, dass die Pensionszuschüsse für die Gruppen der Bauern und der gewerblichen Wirtschaft gesenkt werden sollen. Es hat nur eine Darstellung gegeben, wie hoch der Zuschuss in diesem Bereich sein wird.

Herr Minister! Wenn Sie Kosten im niedergelassenen Bereich mit Kosten in einem Krankenhaus vergleichen, so ist das nicht ganz korrekt, denn Sie wissen ganz genau, dass die Fixkosten in einem Krankenhaus schließlich und endlich doch auch in die Kosten für Operationen und so weiter eingerechnet werden. – Ich würde mir dazu noch eine Klarstellung Ihrerseits erwarten.

Mit dem Beschluss der Regierungsparteien wurde die Zusammenführung der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter mit jener der Angestellten beschlossen. So ist es in der 59. ASVG-Novelle nachzulesen. Beide Anstalten waren für geringe Verwaltungskosten bekannt. Die Regierungsparteien argumentierten mit dem gleichen Pensionsrecht und weiteren Einsparungen in der Verwaltung.

Zurzeit ist die Übergangsregelung in Kraft, und mit 1. Jänner 2003 sollte eine neue Führung in dieser Pensionsversicherungsanstalt die Verantwortung übernehmen. Damit Ihnen nicht noch etwas "anbrennt", wollen Sie nun vorzeitig, vor dem endgültigen Zusammenschluss am 1. Jänner 2003, den Griff nach dem leitenden Angestellten durchziehen und diesen bereits mit 1. Juli 2002 bestellen.

Jetzt liegt ein Antrag der sozialdemokratischen Fraktion betreffend gemeinsame Verwaltung der Sparte Pensionsversicherung der Bauern und jener der gewerblichen Sozialversicherung zur Entscheidung vor. Nun gibt es plötzlich einen Bruch in Ihrer Argumentation hinsichtlich Verwaltungseinsparung durch Zusammenlegung von zwei Anstalten. Plötzlich führen die Regierungsparteien einen Eiertanz auf und finden auch noch weitere Argumente, warum eine gemeinsame Verwaltung in der Selbständigen-Sozialversicherung nicht möglich ist. Doch hier ist Beweglichkeit ebenso notwendig, noch dazu, wo die Sozialversicherung der Bauern und die der gewerblichen Wirtschaft bis zu 4,5-mal höhere Beiträge des Bundes zur Pensionsleistung benötigen, als sie die Arbeiter und Angestellten vom Staat erhalten. – Was den Zuschussbedarf betrifft, wurden von meinen Vorrednern schon Vergleiche angeführt.

In Zeiten großer technischer Möglichkeiten und Unterstützung durch leistungsfähige EDV-Anlagen und Software-Programme sind Ihre Argumente der unterschiedlichen Pensionssysteme bei der Sozialversicherung der Bauern und jener der gewerblichen Wirtschaft nicht länger aufrechtzuerhalten. Vergleicht man die Pensionsberechnungssysteme dieser beiden Anstalten, so er


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