Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 116

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aber jedenfalls wichtig ist, die Standpunkte auszutauschen und auch die Sicht der Länder und die Sicht der involvierten Gebietskörperschaften kennen zu lernen.

In diesem Sinne würde ich mir wünschen, dass wir nicht nur dort, wo uns der Verfassungsgerichtshof mehr oder minder einen Auftrag dazu gegeben hat, sondern auch in den Materien, über die wir schon oftmals und sehr kontroversiell geredet haben – das Wahlrecht oder die anderen Punkte einer Demokratiereform –, ähnlich vorgehen, anstatt dass wir immer wieder den nächsten Koalitions-"Wickel" abwarten und bei der nächsten Versöhnung wieder hoch und heilig geloben, dass wir uns alle an einen Tisch setzen werden. Ich vermisse das in diesen wichtigen Materien und würde mir wünschen, dass vielleicht auch das von Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer geleitet wird und dass man es von den Klubobleuten wieder ein wenig wegholt, ich sage: auf die sachliche Ebene.

Dritter Punkt, und damit jetzt zum Inhalt: Ich sehe in dieser Regelung – weil ich auch weiß, wie die einzelnen Punkte zustande gekommen sind – einen durchaus vernünftigen Kompromiss oder jedenfalls den erzielbaren Kompromiss, der möglich war. Ich glaube auch, dass hier ein relativ ausgewogenes Maß an Regelungsinhalten zustande gekommen ist, jedenfalls was die ureigensten Bereiche des Ausschreibungsverfahrens selbst betrifft. Dass ich gerne noch stärkere Akzente auf Bundesebene gesetzt hätte, verhehle ich nicht. Ich habe nur erkannt, dass das jedenfalls in dieser Phase mit den Vertretern der Länder schwer möglich war.

Einen inhaltlichen Wermutstropfen hat diese Kompromissregelung auch jetzt noch, und zwar bei der Berücksichtigung von sozialen Belangen. Ich sehe zwar auch hier, dass in den Gesprächen eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Erstentwurf erreicht worden ist und dass jetzt zumindest explizit erwähnt wird, dass auf die Beschäftigung von Frauen, von Lehrlingen, von Langzeitarbeitslosen, von Behinderten und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Rücksicht genommen werden kann. Aber damit ist auch schon der Wermutstropfen begründet: es kann Bedacht genommen werden, es muss nicht Bedacht genommen werden.

Ich denke mir, aus einer großen Palette von sozialpolitischen Anliegen wäre es durchaus zumutbar, dass – jedenfalls nach den jeweiligen regionalen Prioritäten – bestimmte soziale Kriterien tatsächlich zu berücksichtigen sind. Insofern finde ich es gut, dass dies bei der Umweltgerechtheit der Leistung jetzt zu geschehen hat. Wie gesagt, eine Verstärkung bei den sozialpolitischen Belangen würden wir uns wünschen.

Aber in Anbetracht der umsichtigen Verhandlungsführung und durchaus auch in Anbetracht der Inhalte der Regelungsmaterie werden wir jedenfalls in dritter Lesung diesem Gesetzeswerk zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

14.39

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

14.39

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Zunächst einmal möchte ich sagen, dass es eine wirklich außergewöhnliche Leistung war, in einem so guten Klima ein derart schwieriges Gesetz auf die Welt zu bringen. Es war letztendlich ein Kompromiss, der alle Interessengruppen vereinigen konnte. Glauben Sie mir, es gab zahlreiche Interventionen, und es waren genügend Lobbyisten unterwegs, die versucht haben, diesem Gesetz den Garaus zu machen, indem sie den Kompromiss in die eine oder andere Richtung verändern wollten.

Umso mehr möchte ich mich hier bei allen beteiligten Verhandlungspartnern dafür bedanken, dass dies in einem sehr guten Klima, in einer sehr fachlichen und sachlichen Diskussion abgelaufen ist. Ich glaube, dass sich das Gesetz sehen lassen kann.

Zu den von uns immer wieder geforderten Punkten möchte ich Folgendes festhalten: Es ist gelungen, eine bundeseinheitliche Regelung zu treffen, was für die Anwender des Gesetzes sicherlich von Vorteil ist, weil damit ein Gesetz für alle Bundesländer geschaffen worden ist,


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