Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 103. Sitzung / Seite 179

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Im Rechtsstaat hat es auch wenig Sinn, über rechtskräftige Dienstverträge im Nachhinein zu jammern und sie in Frage zu stellen. Das ist leider so, da kann man nichts mehr ändern. Es bleibt nur die Möglichkeit für die Zukunft, dass wir die Zahlen nehmen, wie sie sind, und solche Verträge jedenfalls nicht mehr abschließen. Das wünsche ich mir, das sollte die Konsequenz aus diesem Bericht für die Zukunft sein.

In der privaten Marktwirtschaft wird es immer große Einkommensunterschiede geben. – In der sozialen Marktwirtschaft in Österreich sollten aber krasse Unterschiede vermieden werden, sodass wir auch in Zukunft eine ausgewogene Gesellschaft haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.53

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

18.53

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Ich komme auf ein Thema zu sprechen, bezüglich dessen der Rechnungshof mir und vielen meiner Kolleginnen und Kollegen jahrelang Hilfestellung gegeben hat, aber: Sie können nichts dafür, es hat nichts genützt! Es geht um das Thema Gehaltssituation an Universitäten, speziell im Bereich von klinischen Instituten und von Universitätskliniken.

Viele wissen, dass Einkommensunterschiede zwischen Fachärztinnen und Fachärzten verschiedener Sonderfächer existieren, sogar zwischen habilitierten Personen an Kliniken – bei nahezu gleichrangigen –, die teilweise das Zehnfache übersteigen. Was ist der Grund dafür? – Das ist das im Gesetz verankerte Liquidationsrecht von Vorständen bei Sonderklassepatienten. Es hat hier jahrelang Missstände gegeben. Alle Appelle, alle Interventionen, sogar ein von mir auf die Reise geschickter, von drei Ministern unterschriebener Brief an einen Landeshauptmann konnten nichts ausrichten.

Hostasch, Einem und Edlinger haben diesen Brief unterschrieben und das Land Tirol darauf aufmerksam gemacht, dass hier kein Ausführungsgesetz beziehungsweise keine verfassungskonforme Regelung vorliegt. Es hat zwei Jahre gedauert, bis sich das Land Tirol dazu bequemt hat, ein Ausführungsgesetz zu erlassen. Und siehe da: Vom Bundeskanzleramt ergeht ein interessanter Brief an den Landeshauptmann, in dem steht: Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass dieses Gesetz in der vorliegenden Fassung klar verfassungswidrig ist, aber – man höre und staune! –, so der Schlusssatz, der Verfassungsdienst sieht von einer Einspruchnahme ab.

Ich habe die Welt nicht mehr verstanden, bis man mir erklärt hat, dass so etwas aus verschiedensten Gründen nicht unüblich ist.

Ich würde Sie darum ersuchen, zu beobachten und nochmals aufzuzeigen, dass im Rahmen der so genannten Teilrechtsfähigkeit Beispiele zu nennen sind, die ich hier anführe.

Es hat einen Chef gegeben, der in den Verhandlungen mit den nachgeordneten Ärzten allen Ernstes und schon in strengem und rüdem Ton gesagt hat: Ich stelle mir monatlich mindestens 300 000 S aus den Privathonoraren zusätzlich vor – und jetzt kommt das Dicke, was mit öffentlichem Dienst nicht viel zu tun hat –, dann erst bin ich motiviert, die Klinik zu leiten. – Wenn man das hört, tut das weh und man fragt sich, wie förderlich das für ein Klima ist, wenn Ärzte, die teilweise im selben Stock arbeiten, nur auf Grund unterschiedlicher Spezialfächer oder unterschiedlicher Chefs – sage ich jetzt einmal – vor der Situation stehen, in der Kinderklinik beispielsweise pro Monat mit 500 S "belohnt" zu werden, während ein Anästhesist oder ein Radiologe mit zusätzlich 50 000 S im Monat – ich rede nicht von Chefs, sondern nur von nachgeordneten Ärzten – nach Hause geht.

Es hat auch Leute gegeben, die gesagt haben: Ich unterschreibe mit der Universität einen Vertrag zur Teilrechtsfähigkeit, wie Ministerin Gehrer ihn seit langem gefordert hat, nur dann, wenn ich pro Monat garantiert von der Universität so und so viel Geld bekomme; ich nenne die Summe gar nicht, weil mir das, ehrlich gesagt, fast zu riskant ist.


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