Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 93

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dietachmayr zu Wort gemeldet. – Bitte.

13.51

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es wäre jetzt natürlich verlockend, auf die polemischen Äußerungen meines Vorredners einzugehen. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Aber eines sollte bei dieser Debatte doch auch einmal gesagt werden, weil vielleicht viele Zuhörerinnen und Zuhörer durch diese Debatte verunsichert wurden: Bestehende Abfertigungsansprüche bleiben unangetastet! Das heißt, dass jene Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die schon jetzt Abfertigungsansprüche besitzen, keine Sorge zu haben brauchen, dass die bisherige Regelung für sie nicht mehr gelten würde.

Die Neuregelung der Abfertigung war ein wichtiger Schritt und war zum Teil auch dringend notwendig. Sie ist ein erfreuliches Lebenszeichen der von der Bundesregierung für überflüssig erklärten Sozialpartnerschaft. Erinnern Sie sich zurück: Sie haben die Sozialpartnerschaft in vielen Äußerungen verdammt. Heute können wir feststellen, dass es gerade die Sozialpartnerschaft war, die hier ein sehr kräftiges und positives Lebenszeichen gegeben hat!

Es gibt auch jetzt noch Probleme, und bei allem Positiven, das heute schon gesagt wurde, sollten auch einige Schwachpunkte, die es bei dieser Regelung gibt, nicht verheimlicht werden. Sie könnten ja heute einer Reihe von Abänderungsanträgen die Zustimmung erteilen, um dieses Gesetz noch besser aussehen zu lassen. Wenn das heute nicht möglich ist, dann wird es sicherlich auch in Zukunft noch Möglichkeiten geben, Verbesserungen durchzuführen.

Der Kreis der Abfertigungsbezieher wurde zwar wesentlich vergrößert, aber der zu verteilende finanzielle Kuchen wurde diesem größeren Kreis nicht angepasst. Wenn der Kuchen jetzt auf mehr Leute aufgeteilt wird, dann ist es klarerweise so, dass jeder Einzelne – das weiß jedes Kind – nur einen kleineren Anteil bekommt. Das hat zur Folge, dass die Höhe der Abfertigung künftig wahrscheinlich deutlich geringer als bisher ausfallen wird. Man kann sich ja ausrechnen, dass, wenn bisher 25 Jahre notwendig waren, um ein Jahresgehalt zu erreichen, dafür in Zukunft wahrscheinlich eine wesentlich längere Beschäftigungsdauer notwendig sein wird.

Es besteht auch die Gefahr, dass bei einer schlechten Entwicklung der Kapitalmärkte die den Berechnungen zugrunde liegende Verzinsung nicht erreicht wird, was bedeutet, dass die Höhe der Abfertigung wiederum geringer ausfallen wird. Es fehlt daher noch ein Ausgleichsmechanismus gegen Kapitalmarktschwankungen. Das mit dem Tageswertprinzip verbundene Risiko von starken Kursschwankungen zum Auszahlungszeitpunkt schlägt damit voll auf die Abfertigungshöhe durch. Auch hier könnten noch Änderungen beschlossen werden, genauso wie in Bezug auf die Regeln zum Kündigungsschutz.

Eines wurde heute schon von einem meiner Vorredner angeführt, und das ist die Höhe der Ver-waltungskosten. Die Verwaltungskosten mindern entscheidend den Ertrag. (Abg. Dr. Mitterlehner: Jawohl!) Werden die geregelten Maximalwerte der Verwaltungskosten ausgenützt, ist selbst bei 6 Prozent Ertrag das Erreichen eines Jahresgehaltes im Laufe eines Arbeitslebens unmöglich.

Ich bringe daher folgenden Antrag an:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy und KollegInnen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales, 1176 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Das Bundesgesetz über die betriebliche Mitarbeitervorsorge (Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz – BMVG) und mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Angestellten


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